Es ist ein Luxusobjekt, mit dem sich das höchste Gericht der Schweiz Anfang Februar beschäftigte: 12 Zimmer umfasst die Maisonettewohnung in einer nicht namentlich genannten Zuger Gemeinde, hinzu kommen sechs Autoeinstellplätze. Wer dort wohnt, geniesst überdies eine tolle Aussicht und wird bei entsprechendem Wetter von der Sonne verwöhnt.
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