Seit 1993 führt der Kanton Zug ein prüfungsfreies Übertrittsverfahren von der Primarschule an die Sekundarstufe I – und somit auch das Langzeitgymnasium – durch. Das Verfahren fusst dabei auf den Vornoten sowie auf der Einschätzung der Lehrpersonen. Der Zuger Bildungsrat will dies im Rahmen der Totalrevision des Übertrittsreglements ändern und zusätzlich eine Übertrittsprüfung einführen. Damit soll der Zugang zum Langzeitgymnasium besser gesteuert und die Sekundarstufe gestärkt werden.
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