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Justiz
Streit um ADHS-Behandlung: Zuger Gericht entscheidet zugunsten eines Elfjährigen
Die Zuger IV wollte die Kosten für die ADHS-Behandlung eines Jungen nicht übernehmen, weil die Therapie aus ihrer Sicht zu spät begonnen hatte. Sein Vater wehrte sich gegen den Entscheid.
Das Verwaltungsgericht Zug heisst die Beschwerde eines Elfjährigen gut. Sein Vater hatte sich in dessen Namen gegen einen Entscheid der Zuger IV gewehrt.