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«Zuger Ansichten»: Bezahlbarer Wohnraum für Zug

Kantonsrat Andreas Hürlimann (ALG) glaubt, dass ein funktionierendes Gemeindeleben auch von den entsprechenden Mieten abhängt.

Der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht heute qualitativ guter Wohnraum zur Verfügung. In einigen Städten und Agglomerationen jedoch sind die Wohnungspreise in den letzten Jahren stark angestiegen. Nicht nur grosse Städte wie Genf, Lausanne, Basel und Zürich, sondern auch wir im Kanton Zug kennen dieses Problem schon seit Jahren. Wir sind mit den Auswirkungen steigender Wohnungspreise konfrontiert und kennen die möglichen Auswirkungen.

Denn mit den steigenden Preisen verändert sich auch die Bevölkerungsstruktur. Viele Gemeinden kommen zum Schluss, dass ein funktionierendes Gemeindeleben nicht zuletzt von der Frage abhängt, ob auch Einwohnerinnen und Einwohnern mit mittleren und tiefen Einkommen ein angemessenes Wohnraumangebot zur Verfügung steht. Viele Vereine und wichtige Institutionen wie beispielsweise die freiwilligen Feuerwehren sind auf einen guten Bevölkerungsmix angewiesen. Ansonsten droht die gähnende Leere in den Reihen der Vorstände und der Aktiven.

Im Kanton Zug richten sich die für den Mietwohnungsbau zur Verfügung stehenden Instrumente grundsätzlich an alle Investoren von Mietwohnungen. Sie werden aber mehrheitlich von gemeinnützigen Wohnbauträgern in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse und um zinsgünstige Darlehen sowie um zinslose Projektdarlehen.

Der geförderte Wohnraum soll Familien, Haushalten mit geringen Einkommen, Menschen mit Behinderungen sowie bedürftigen Betagten zur Verfügung stehen. Die Mieter dürfen eine gewisse Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten und müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Daneben fördert der Kanton Zug alternative Wohnformen im Alter. Zudem will der Kanton den preisgünstigen Wohnraum mit raumplanerischen Mitteln unterstützen. Diese gemachte Aufzählung fasst sich aus den theoretischen Möglichkeiten der Zuger Gesetzgebung zusammen.

In seltenen Fällen besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Kanton Zug direkt handelt und eigenes Land für preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann. Dies ist aktuell der Fall. So konnten sich interessierte Investoren und Wohnbaugenossenschaften bis gestern Freitag, 20. Mai 2022, für ein Baurecht im Steinhauser Eichholz-Quartier bewerben. Die vom Kanton festgeschriebenen Eckwerte und Regelungen stellen wohl viele vor das eine oder andere Fragezeichen in der operativen Umsetzung. Abgefragt und bewertet wird anscheinend nur der offerierte Baurechtszins.

Es ist schwer zu hoffen, dass der Zuschlag an eine Wohnbaugenossenschaft geht, welche das Ziel einer umfassenden Förderung von preisgünstigem Wohnraum vorsieht. Denn der Kanton verlangt nicht, dass alle Wohnungen in die Kriterien der Wohnbauförderung fallen. Das ist sehr bedauerlich, sind doch gerade preisgünstige Wohnungen und insbesondere auch preisgünstige, grössere Familienwohnungen in Steinhausen nachgefragt. Diese könnten gemäss Vorgabe aber auch deutlich teurer ausfallen. Schade.

Die von mir präsidierte Wohnbaugenossenschaft Steinhausen hat nicht an der Bewerbung um das Baurecht des Kantons teilgenommen. Wir konzentrieren uns aktuell auf unser Neubauprojekt in der Oele. Dennoch hoffe ich, dass eine andere Genossenschaft das Rennen macht und in einem umfassenden Sinne die Schaffung von weiteren preisgünstigen Wohnungen vorantreibt. Nicht nur die direkt betroffenen Familien und Einzelpersonen profitieren davon. Auch unser Gemeindeleben funktioniert zukünftig besser mit einer durchmischten Bevölkerung. Ich bin gespannt auf die nächsten Schritte des Kantons.

In der Kolumne «Zuger Ansichten» äussern sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu einem frei gewählten Thema. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.

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