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Zug

Zwangsmassnahmen: Zuger Gemeinde will sich nicht finanziell an der Aufarbeitung beteiligen

Im November hat die Direktion des Innern den Forschungsauftrag zur historischen Aufarbeitung der sozialen Fürsorge erteilt. Nun wurden die Gemeinden angefragt, sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen. Davon sind nicht alle begeistert.
Ignaz Civelli, Leiter des Staatsarchivs Zug, mit den Akten über fürsorgerische Zwangsmassnahmen, die aufgearbeitet werden sollen. (Bild: Werner Schelbert (17. Februar 2017))

Andrea Muff und Rahel Hug

Es ist ein emotionales Thema: Die historische Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Seit Jahren ist bekannt, dass vielen Betroffenen grosses Unrecht geschehen ist – nun will die Zuger Regierung das dunkle Kapitel vertieft wissenschaftlich aufarbeiten. Denn es besteht eine grosse Forschungslücke. Im Sommer hat die Regierung 400 000 Franken aus dem Lotteriefonds für das Projekt gesprochen. Seither läuft die Suche nach weiteren Finanzierungsquellen.

Angesprochen sind auch die Gemeinden. Doch nicht alle wollen sich beteiligen, wie das Beispiel von Hünenberg zeigt. An der Gemeindeversammlung vom Montag, 10. Dezember, brachte Kantonsrätin Rita Hofer (ALG) das Thema zur Sprache. Sie forderte, 14000 Franken als Solidaritätsbeitrag in das Budget 2019 aufzunehmen – was der Gemeinderat und schliesslich auch die Anwesenden ablehnten. «Wir sind nicht gegen die Aufarbeitung», erklärte Gemeindepräsidentin Regula Hürlimann. Doch man sei nicht einverstanden mit dem Vorgehen und der Höhe des Beitrags. Es könne nicht sein, dass alle Gemeinden, einwohnerstarke und kleinere, einen gleich hohen Beitrag bezahlen sollen.

Erstaunt über die hohe Summe

«Ausserdem waren wir etwas irritiert, dass das Projekt des Kantons Zug insgesamt 950000 Franken kostet. In Zürich beispielsweise ist es um einiges günstiger», legte Hürlimann dar. Der Hünenberger Gemeinderat hat deshalb der Direktion des Innern einen Brief geschrieben. «Darin zeigen wir unsere Sicht auf und teilen der Regierung mit, dass wir durchaus offen sind, einen Beitrag zu leisten, falls die Verteilung anders aufgegleist und der Gesamtbetrag reduziert wird», so Hürlimann.

Eine Nachfrage bei der zuständigen Regierungsrätin, Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard, zeigt, dass es sich keinesfalls um ein starres System handelt, wonach jede Gemeinde den vorgeschlagenen Beitrag leisten muss. «Es geht nicht um eine rechtliche Verpflichtung für die Gemeinden, sich an diesem Projekt finanziell zu beteiligen, sondern um eine moralische Verpflichtung. Wir freuen uns über jeden Beitrag», stellt Weichelt klar. Die Gemeinden hätten vom Kanton gefordert, als gutes Beispiel voranzugehen. «Und das haben wir getan.»

Beitrag kann auch gestaffelt werden

Die Direktorin des Innern erklärt: «Der Finanzierungsschlüssel ist so gewählt, dass die Beiträge für jede Gemeinde verkraftbar sind.» So könne die Gemeinde etwa einmalig 13 000 Franken einzahlen oder die Unterstützung auf maximal drei Jahre verteilen – das wären dann rund 4 300 Franken pro Jahr. Sicherlich hätte man auch nach Anzahl Heimen, die es damals im Kanton gab, die Beiträge verteilen können. «Das würde aber die kleineren Gemeinden mit höheren Beiträgen treffen, denn gerade im Ägerital hatten wir viele Heime», so Weichelt. Zudem könnten die beiden Projekte von Zug und Zürich nicht miteinander verglichen werden. «Im Zentrum der Recherche standen im Kanton Zürich die Personendossiers und die Buchhaltung von fünf Institutionen», erklärt sie. Im Kanton Zug ist das Projekt umfassender. Denn hier besteht eine sogenannte Forschungslücke, die es im Kanton Zürich so nicht gibt.

Ein Blick auf den aktuellen Stand der Finanzierung des Forschungsprojekts zeigt, dass die private Guido-Fluri-Stiftung eine grosse Unterstützung von 100 000 Franken geleistet hat. Mit je 13 000 Franken haben sich die Stadt Zug und die Gemeinden Menzingen und Risch beteiligt. Mit einem Beitrag von 20 000 Franken hat auch die Reformierte Kirche Kanton Zug ein Zeichen gesetzt.

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