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Zug

Zuger Kantonsrat zeigt Herz für Miliz-Feuerwehrleute

Das siebte Revisionspaket zur Änderung des Steuergesetzes wurde am Donnerstagmorgen, 2. Juli, in der 2. Lesung im Kantonsrat diskutiert. Dabei erhöhten die Parlamentarier den Freibetrag der Miliz-Feuerwehrleute.

Bei der 1. Lesung des siebten Revisionspakets zur Änderung des Steuergesetzes war der Feuerwehrdienst noch kein Thema. Nun haben die Kantonsräte Karl Nussbaumer (SVP/Menzingen), Oliver Wandfluh (SVP/Baar), Beat Unternährer (FDP/Hünenberg) und Pirmin Andermatt (CVP/Baar) auf die zweite Lesung den Antrag gestellt, dass der Sold der Miliz-Feuerwehrleute bis zum Betrag von jährlich neu 8000 Franken (alt 5000 Franken) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr steuerfrei sind.

SVP-Kantonsrat Karl Nussbaumer begründete den Antrag damit, dass es heutzutage schwierig sei, Feuerwehrleute zu finden und der Freibetrag ein Anreiz sein könnte. «Es würden nur wenige Feuerwehrleute davon profitieren», erklärte er am Donnerstagmorgen den Kantonsparlamentariern. «Zeigen Sie ein Herz für die Miliz-Feuerwehrleute», forderte Nussbaumer seine Parlamentskollegen auf. Barbara Gysel (SP/Zug), Präsidentin der vorberatenden Kommission, versicherte indes, dass der Antrag in der Kommission gestellt worden sei. Dieser sei aus formalen Gründen abgelehnt worden. «Das Anliegen wurde aber als legitim anerkannt», sagte Gysel.

Unterschiedliche Freibeträge könnten verwirren

Finanzdirektor Heinz Tännler vertrat die Haltung des Regierungsrates, den Antrag abzulehnen. «Auch in anderen Bereichen wird wertvolle Freiwilligenarbeit geleistet, ohne dass steuerliche Anreize geschaffen werden», führte er an. Zudem sei es fragwürdig, ob sich tatsächlich mehr Feuerwehrleute für den Dienst nur dank der Erhöhung des Freibetrages finden würden. Des Weiteren würden unterschiedliche Freibeträge – bei der direkten Bundessteuer gilt etwa der Freibetrag von 5000 Franken – die Steuerdeklaration erschweren.

Eine knappe Mehrheit – 38 zu 34 Stimmen – der Kantonsräte sprachen sich für den Antrag Nussbaumer, Wandfluh, Unternährer und Andermatt aus. In der Schlussabstimmung hiessen 69 zu 0 Kantonsräte das neue Gesetz gut.

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