notifications
Zug

Zuger Affäre: Keine Verhandlung vor dem Strafgericht

Im Rahmen des beim Strafgericht des Kantons Zug anhängigen Strafverfahrens gegen Jolanda Spiess-Hegglin finden die ab dem 17. April angesetzten Verhandlungen nicht statt. Grund dafür ist eine neue Ausgangslage mit Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens.

Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann haben sich im Rahmen einer Vorverhandlung einvernehmlich darauf geeinigt, mittels eines umfassenden Vergleichs einen definitiven Schlussstrich unter die Geschehnisse im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 zu ziehen, heisst es in einer Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom Dienstag. Aus diesem Grund finden die für den 17. bis 19. April und 8. Mai angesetzten Verhandlungen vor dem Zuger Strafgericht nicht statt .

Jolanda Spiess-Hegglin hat sich im Wesentlichen vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu verpflichtet, sich ab sofort in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Markus Hürlimann, geworden sein könnte.

Im Gegenzug hat Markus Hürlimann sämtliche gestellten Strafanträge betreffend mehrfache üble Nachrede und mehrfache Verleumdung vorbehaltlos zurückgezogen. Zudem hat er sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess-Hegglin betreffend den von ihm erhobenen Vorwurf der falschen Anschuldigung erklärt.

Beide Parteien werden überdies ihre eigenen Kosten zum allergrössten Teil selbst zu tragen haben.

Verfahren wird eingestellt

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage wird das Gericht das Verfahren mit Bezug auf die Tatvorwürfe der mehrfachen üblen Nachrede und Verleumdung einstellen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des umfassenden Vergleichs die Anklage für den weiteren Anklagepunkt (ursprünglich durch den Privatkläger erhobener Vorwurf der falschen Anschuldigung) zwecks Neubeurteilung und gegebenenfalls Verfahrenseinstellung zurückgezogen.

Wie die Strafverfolgungsbehörden weiter mitteilten, werden weder von Seiten der beteiligten Personen, welche eine unwiderrufliche  Verschwiegenheitsverpflichtung eingegangen sind, noch des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft inhaltlich zusätzliche Angaben gemacht oder Auskünfte erteilt.  (pd/zim)

Kommentare (0)