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Zug

Salzwasser statt wirksamer Medikamente verkauft: Händler muss Busse zahlen

Ein Zuger hat mit seinem Unternehmen mehrfach gegen das schweizerische Heilmittelgesetz verstossen haben. Die Verhandlungen fanden letzten November statt. Jetzt liegt das Urteil vor.

Der Fall führte bereits vor der Verhandlung zu Schlagzeilen. Dabei ging es um das Krebsmedikament Avastin, das gefälscht wurde und über einen Zuger Pharmagrosshändler von Ägypten über mehrere Zwischenhändler in die USA verkauft wurde. Das Unternehmen, das sich seit 2019 in Liquidation befindet, hat zudem zwischen 2011 und 2013 mit einem Aids-Medikament gehandelt, das eigentlich vom Hersteller aus karitativen Gründen vergünstigt in Afrika abgegeben werden sollte. In der Verhandlung im vergangenen November wurde festgestellt, dass das Krebsmedikament wirkungslos war. Statt eines Wirkstoffs enthielt es eine Salzlösung. Eine Strafverfügung gegen den Zuger Händler hatte das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ausgestellt. Der Zuger verlangte daraufhin die gerichtliche Beurteilung beider Sachverhalte – was in den Verfahren vom November 2021 mündete.

Diese gerichtliche Beurteilung inklusive Strafe und Begründung hat der Zuger nun erhalten. Der Einzelrichter sprach ihn des mehrfachen vorsätzlichen sowie des mehrfachen fahrlässigen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz schuldig. Bestraft wird der Pharmagrosshändler dafür mit einer Busse von 12'250 Franken. Zudem muss er dem Staat neun Zehntel der Verwaltungskosten aus den beiden Verfahren, 13'950 Franken, bezahlen.

Aufgehoben wird vom Gericht weiter die Beschlagnahme der Summe von insgesamt knapp 143'000 Franken. Swissmedic muss den Betrag an die vom Zuger Konkursamt verwaltete Konkursmasse der Firma überweisen. Über diese wurde 2019 der Konkurs eröffnet.

Keine Bewilligung für die Einfuhr

Swissmedic hatte dem Beschuldigten in der Strafverfügung vorgeworfen, Arzneimittel ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem soll er verschiedentlich gegen die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Medikamenten – unter anderem mit dem Weitervertrieb des (wirkstofflosen) Medikaments Avastin ohne Abwarten der Ergebnisse der Laborprüfung – verstossen haben. Dadurch sei die Gesundheit von Patientinnen und Patienten in den USA gefährdet worden. Swissmedic verhängte gegen den Händler eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 500 Franken, eine Verbindungsbusse von 10'000 Franken sowie eine Übertretungsbusse von 4'000 Franken.

Wegen des Handels mit Aids-Medikamenten, die eigentlich für karitative Zwecke vorgesehen waren, sprach Swissmedic den Händler des Verstosses gegen das Heilmittelgesetz schuldig. Dem Beschuldigten hätte klar sein müssen, dass der Handel mit diesen Medikamenten widerrechtlich war. Er wurde mit 12'000 Franken gebüsst.

Swissmedic kann Geldstrafen und Bussen sowie Massnahmen direkt in Strafbescheiden und Strafverfügungen erlassen. Fallen Freiheitsstrafen in Betracht, obliegt die Beurteilung zwingend einem kantonalen Gericht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, so vertritt Swissmedic die Anklage.

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