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Zug

Mit einem Kulturlastenausgleich müssten die meisten Zuger Gemeinden mehr zahlen

Die SVP-Fraktion reichte kürzlich eine Interpellation mit Fragen zum Projekt eines Kulturlastenausgleichs ein. Die Antworten des Stadtrats geben Auskunft über die mögliche Finanzierung.
Veranstaltungen in der Chollerhalle – wie diese Werkausstellung – sind für den ganzen Kanton von Bedeutung. 


(Bild: Maria Schmid (26. Juni 2019))

Vanessa Varisco

Die Stadt Zug zahlt überproportional viel an kulturelle Institutionen, die eine Bedeutung für den ganzen Kanton haben. Vor rund zwei Jahren hat die Gemeindepräsidentenkonferenz der zugerischen Gemeinden (GPK) deshalb entschlossen, sich auf einen Prozess einzulassen, der zum Ziel hat, die Finanzierung kultureller Institutionen auf «solide Beine» zu stellen. Konkret: Die finanzielle Last soll zwischen Kanton und Standortgemeinde aufgeteilt werden. Nach notwendigen Beschlüssen des Kantonsrats haben Kantons- und Gemeindevertreter das Projekt Kulturlastenausgleich lanciert.

Man wollte für Institutionen, die für den ganzen Kanton von kulturellem Wert sind, ein Finanzierungsmodell entwickeln – das die Stadt entlasten würde. Wie es um dieses Projekt steht, wollte die SVP-Fraktion des Grossen Gemeinderats wissen, weshalb sie eine Interpellation einreichte. Nun liegen die Antworten des Stadtrats vor.

Eines geht schnell aus den Antworten hervor: Der Kulturlastenausgleich steht noch immer im Projektstadium. Über eine Umsetzung wurde noch nicht abschliessend entschieden, schreibt der Stadtrat. Einen Plan, wie das Ganze umgesetzt werden könnte, gibt es aber.

Für die meisten Gemeinden würde es teurer werden

Angedacht ist aktuell ein Modell mit dem Kanton und den elf Zuger Gemeinden, welches die Finanzierung der in einem Inventar enthaltenen Kulturinstitutionen regelt, wie den Antworten des Stadtrates zu entnehmen ist. In das Inventar aufgenommen werden sollen «Zuger Kulturinstitutionen von gesamtkantonaler Bedeutung».

Für die Stadt Zug stehen dabei momentan das Museum Burg Zug, die Theater- und Musikgesellschaft Zug, die Kunstgesellschaft Zug, die Chollerhalle, die Galvanik und der Burgbachkeller im Fokus. Ausserhalb der Stadt Zug sind in einem ersten Entwurf des Inventars das Ziegeleimuseum aufgeführt, ebenfalls die rein kantonale Institution Museum für Urgeschichte(n) und die übergeordnete IG-Kultur. Die GPK wertete dieses Inventar allerdings als zu lang und beauftragte die Projektverantwortlichen daher mit der derzeit laufenden Kürzung.

Und wie würde die Finanzierung geregelt? Nach aktuellem Stand würden die Institutionen im Inventar zu zwei Dritteln vom Kanton bezahlt, einen Drittel übernähme die Standortgemeinde. Was bedeuten würde, dass die Gemeinden – mit Ausnahme der Stadt und des Kantons – künftig mehr zahlen für Institutionen mit gesamtkantonaler Bedeutung.

Über eine neue Kommission könnten sich die Gemeinden einbringen

Im neuen Modell würden die Leistungs- bzw. Subventionsvereinbarungen mit den Institutionen künftig vom Kanton erarbeitet, wobei die Gemeinden im Rahmen einer neu zu schaffenden Kommission für die kulturellen Institutionen des Kantons Zug (Kommission KIZ) in den Prozess integriert würden. In dieser Kommission hätte die Stadt Zug einen ständigen Sitz. Die Kommission könnte bestehende Leistungs- und Subventionsvereinbarungen in eigener Kompetenz verlängern. Würde das Inventar angepasst, Finanzierungsschlüssel oder Unterstützungsbeiträge geändert, nähme die KIZ eine Prüfung vor; entscheiden würde jedoch der Kanton und die elf Zuger Gemeinden.

Ein neues Gesetz müsste allerdings nicht geschaffen werden, da das Finanzierungsmodell eine Vereinbarung zwischen Kanton und den Gemeinden bilden würde. Für Detailfragen wären denn auch nicht die Gemeinden, sondern die geschaffene Kommission zuständig.

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