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Zug

Der Kanton verschärft die Regeln für den Alkoholausschank

Die Gemeinden können Beizerinnen und Beizern künftig leichter die Bewilligung für den Alkoholausschank verweigern. Das hat der Kantonsrat am Donnerstag entschieden. Es geht um mehr Sicherheit. Und um den Kampf gegen illegales Glücksspiel.
Für den Alkoholausschank gelten künftig schärfere Regeln.  (Symbolbild: Patrick Hürlimann)

Kilian Küttel

Die letzte Meldung stammt vom 9. Dezember. Damals teilte die Zuger Polizei mit, bei einer Razzia in einem Vereinsheim in Baar mehrere Spielautomaten und Geld sichergestellt zu haben. «Die Zuger Strafverfolgungsbehörden können im Kampf gegen illegale Sportwetten und Glücksspiele einen Erfolg verbuchen», schrieben die Ermittler damals selbstbewusst – aber nicht erstmals.

Bekanntlich sind illegale Spielhöllen im Kanton Zug seit längerem ein Problem. Und sie sind Politikum; spätestens seit vier bürgerliche Baarer Kantonsräte den Schwarzcasinos mit einem Vorstoss den Kampf angesagt hatten. Am Donnerstag kam zu einem Ende, was Michael Riboni, Beni Riedi (beide SVP), Pirmin Andermatt (Mitte) und der heutige Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) 2018 angestossen hatten: Der Zuger Kantonsrat stimmt in zweiter Lesung einer Anpassung des Gastgewerbegesetzes zu; und zwar mit 64 zu 0 Gegenstimmen.

Damit will der Gesetzgeber die Casinobetreiber dort treffen, wo es ihnen wehtut: beim Alkohol. Und im Portemonnaie.

Rat ergänzt Gesetz um einschlägige Delikte

Mit dem neuen Gesetz darf niemand mehr mit Gewinn Alkohol verkaufen, wenn er wegen Geldspiel-, Ausländer- oder Drogendelikten vorbestraft ist oder in den fünf Jahren zuvor gegen das Gastgewerbegesetz verstossen hat. Dagegen verletzten Gastronominnen und Gastronomen bislang die Vorgaben für eine Ausschanklizenz nur dann, wenn sie sich beim Verkauf von Spirituosen strafbar gemacht oder länger als anderthalb Jahre im Gefängnis gesessen hatten.

Zwei Dinge deuteten am Donnerstag daraufhin, dass die Sache materiell unbestritten war: Die Debatte fand in einer halbleeren Waldmannhalle Baar statt. Und sie drehte sich ausschliesslich um eine Detailfrage: Sollte in einem neuen Absatz explizit und genauer festgehalten werden, was schon in Artikel 1 steht? Nämlich, dass für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat, wer eine Beiz betreibt?

Genau das hatte der Stadtzuger Kantonsrat Adrian Moos (FDP) beantragt, ohne eine Mehrheit zu finden. Mit 43 zu 21 Stimmen versenkte der Rat seine Forderung, für die sich auch die Regierung ausgesprochen hatte. Viele der über 1000 Lärmklagen der letzten beiden Jahre hätten mit der Gastronomie zu tun gehabt, sagte Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Und: «Es gehört auch ein wenig zum Wirtsein, dass man in die Pflicht genommen wird, in seinem Bereich für Ruhe zu sorgen.»

Parteien wollen Wirte nicht stärker belasten

Zwar stellte sich die SP hinter den Antrag, dem Gros des Parlaments ging die Idee zu weit. Mitte, SVP und ALG waren sich für einmal ungewohnt einig, die allesamt die Zuger Wirte nicht enger an die Kandare nehmen wollten. Für die Alternativen etwa sprach sich Anastas Odermatt (Steinhausen) für eine lebendige Zuger Gastroszene aus, während sich Pirmin Andermatt (Baar) namens der Mitte damit begnügte, die Ablehnung des Antrags zu verkünden. Und für die SVP unterstrich Michael Riboni, weshalb er 2018 die Diskussion überhaupt angestossen hatte, die am Donnerstag ein Ende fand:

«Wir haben immer betont, dass es uns darum geht, illegales Glücksspiel zu bekämpfen. Mit der Vorlage, wie sie jetzt ist, bekommen die Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument für diesen Kampf an die Hand.»

Dagegen wolle man den Wirtinnen und Wirten nicht noch weitere Auflagen machen. Riboni: «Beizer können nicht immer alles kontrollieren. Und sie können nicht für alles verantwortlich gemacht werden.»

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