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Zug

Gutscheine für die Stadtbevölkerung: Das Stadtparlament schafft eine Zweiklassen-Wirtschaft

Die Gutscheine über 100 Franken, die von der Stadt Zug bezahlt und in Geschäften, die dem Verein Pro Zug angeschlossen sind eingelöst werden können, sind  eine gute Sache. Wären da nicht Mängel im Beschluss des Stadtparlaments, ist Harry Ziegler, Chefredaktor der «Zuger Zeitung», der Meinung.
Harry Ziegler. (Bild: Stefan Kaiser)

Harry Ziegler

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Zug hat kürzlich einen von der Stadt bezahlten Einkaufsgutschein über 100 Franken erhalten. Damit sollen die Stadtzuger Detailhändler in der durch das Coronavirus ausgelösten Krise unterstützt werden. Der Gutschein kann in den Geschäften eingelöst werden, die dem Verein Pro Zug angeschlossen sind. Das sind nicht alle. Deshalb übernimmt die Stadt die Mitgliederbeiträge neu eintretender und bisheriger Mitglieder für anderthalb Jahre. Die Mitgliedschaft kostet 150 Franken pro Jahr. Gerechnet wird mit Kosten für die Mitgliederbeiträge von 30000, die Gutscheine schlagen mit 3,06 Millionen Franken zu Buche.

Die Idee des Stadtrats war im Grundsatz ausgezeichnet, wäre da nicht die Ungleichbehandlung von Mitgliedern des Vereins Pro Zug durch das Stadtparlament. Zwei Grossverteiler sind Pro-Zug-Mitglied, aber ihnen wird mittels Stichentscheid des Präsidenten des Grossen Gemeinderats (GGR) verboten, die Gutscheine in Zahlung zu nehmen.

Die Absicht des GGR, die kleinen städtischen Detailhändler zu fördern, mag eine hehre gewesen sein, und man kann Grossverteiler auch nicht mögen. Nur darf gute Absicht nicht in Ungleichbehandlung gipfeln. Das Stadtparlament hat mit diesem Entscheid eine Zweiklassen-Wirtschaft geschaffen. Hier die guten, kleinen Geschäfte, die ums Überleben kämpfen, dort die bösen Grossverteiler, die von der Krise eh profitieren. Und damit aufgezeigt, wie aus einer an sich guten Idee ein ordnungspolitischer Sündenfall wird.

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