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Zug

Der inoffizielle Veloweg Wildenburg bleibt gesperrt

Eine beliebte Strecke für Mountainbiker und Wanderer von der Winzrüti in Allenwinden über Privatgrund hinunter zur Lorzentobelbrücke ist derzeit wegen einer Baustelle gesperrt. Die Grundeigentümer wollen die Sperrung jedoch dauerhaft aufrechterhalten.
Das Verbot für den Wildenburg-Trail wird bestehen bleiben. (Bild: Maria Schmid (Allenwinden, 26. April 2021))

Cornelia Bisch

Er wurde nie offiziell angelegt, nie genehmigt, sondern einfach geduldet. Der sogenannte Wildenburg-Trail – ein Trampelpfad, der vor allem von Bikern genutzt wird – führt von der Winzrüti über Privatgrund westlich des Schwarzenbachs mehr oder weniger dem Waldrand entlang, bevor er ein paar Meter oberhalb der Lorzentobelbrücke in den offiziellen Wanderweg einmündet.

Östlich des Schwarzenbachs führt ein offizieller Wanderweg über die Wildenburg und den Schwarzenbachfall hinunter zur Lorzentobelbrücke. Für Mountainbiker ist dieser Weg jedoch nicht geeignet, da er Treppenstufen aufweist.

Seit Anfang Juli 2020 ist der Wildenburg-Trail aus Sicherheitsgründen gesperrt, weil in der Winzrüti Bauarbeiten im Gang sind. Biker wurden aufgefordert, auf die Allenwindenstrasse über Inkenberg und Moosrank oder auf die Dorfstrasse über St.Meinrad, Schmittli und den Veloweg durch das Lorzentobel auszuweichen. «Diese Strecken sind halt für Biker nicht so interessant», erklärt Zari Dzaferi, Sicherheitschef der Gemeinde Baar.

Petition für die Wiedereröffnung

Der Veloclub Baar-Zug reichte eine Petition mit 729 Online-Unterschriften ein, in welcher er die uneingeschränkte Wiedereröffnung des Wildenburg-Trails nach Abschluss der Bauarbeiten verlangte. Dies lehnten die Grundeigentümer jedoch ab. «Die Gemeinde Baar suchte bereits vorher das Gespräch mit den Grundeigentümern», stellt Dzaferi klar. Verschiedene Möglichkeiten seien diskutiert worden, um den Trampelpfad zu verlegen. «Die zielführendste Variante war eine Verlegung des Pfads Richtung Osten in den Wald hinein».

Für Bauwerke im Wald ist jedoch eine Ausnahmebewilligung nötig. «Abklärungen mit dem kantonalen Amt für Wald und Wild ergaben, dass eine solche Wegführung nicht bewilligungsfähig wäre», so Dzaferi. Denn eine Bewilligung werde nur erteilt, wenn triftige Gründe vorlägen. «Da in unmittelbarer Umgebung ein offizieller Wanderweg besteht und auch für Biker Alternativen zur Verfügung stehen, ist ein Gesuch zum Scheitern verurteilt.» Auch das Rückzugsgebiet der Wildtiere müsse respektiert werden.

«Wir bedauern, dass der beliebte Pfad in Zukunft nicht mehr zugänglich sein wird, sagt der Sicherheitschef. «Wir respektieren aber das Recht auf Privateigentum.» Ein allfälliges Baugesuch für einen Weg müsste von den Grundeigentümern gestellt werden. «Sollten sie weitere Varianten mit uns diskutieren wollen, sind wir gesprächsbereit», resümiert Dzaferi.

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