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Kanton Zug

Ab Montag nur noch 30 Personen in Clubs und Bars

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Covid-19-Virus nimmt im Kanton Zug erneut zu. Der Regierungsrat hat deshalb Massnahmen getroffen, um die Ausbreitung einzudämmen.
Auf Zuger Tanzflächen wird ab dem 13. Juli kaum mehr etwas los sein. (Symbolbild: Philipp Schmidli)

(bier) Ab Montag, 13. Juli, sind in Clubs und Bars im Kanton Zug nur noch 100 Gäste gleichzeitig erlaubt, wovon sich maximal 30 im Innenraum aufhalten dürfen. Veranstaltungen mit über 300 Personen sind zudem nur noch dann zugelassen, wenn der erforderliche Abstand eingehalten werden kann oder Masken getragen werden. Das teilt die Gesundheitsdirektion am Freitagnachmittag mit.

«Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Massnahmen rechtzeitig getroffen werden müssen, damit sie tatsächlich wirken», wird der Gesundheitsdirektor Martin Pfister zitiert. «Gerade in Clubs und Bars ist es sehr schwierig, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Deshalb sind hier verschärfte Auflagen nötig», führt Pfister aus. «Etwas weniger risikoreich ist der Aufenthalt in Aussenbereichen, weshalb dort mehr Personen gleichzeitig anwesend sein können.»

Die Bars und Clubs sind zudem nach wie vor verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu sammeln, damit wenn nötig das Contact Tracing durchgeführt werden kann. Neu müssen die Betriebe die Namen der Gäste anhand eines Ausweises prüfen und kontrollieren, ob die angegebene Telefonnummer korrekt ist.

Veranstaltungen ab 300 Personen nur noch mit Auflagen erlaubt

Weiter hat der Regierungsrat laut Mitteilung entschieden, Einschränkungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen zu treffen. Ab Montag, 13. Juli, gelten dabei folgende Regeln:

  • Über 300 Personen: Veranstaltungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten werden kann oder Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Schutzmaske getroffen werden.
  • 31 bis 300 Personen: Wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann oder Schutzmassnahmen (z.B. das Tragen von Masken) getroffen werden können, dürfen diese ohne zusätzliche Einschränkungen stattfinden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Anwesenden in Sektoren von höchstens 30 Personen in Innenräumen respektive höchstens 100 Personen im Freien aufgeteilt werden. Zudem müssen in diesem Fall die Kontaktdaten erhoben werden. Bei Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis von bis zu 100 Anwesenden müssen keine Sektoren gebildet werden.
  • Bis 30 Personen: Kleinere Anlässe mit weniger als 30 Anwesenden können nach wie vor ohne Auflagen stattfinden.

Der Regierungsrat habe bewusst entschieden, bereits bei vergleichsweise tiefen neuen Fallzahlen Massnahmen zu treffen. «Uns ist bewusst, dass Einschränkungen bei Veranstaltungen die Zuger Bevölkerung einen spürbaren Einschnitt bedeutet. Wir müssen aber jetzt diese Massnahmen treffen, um eine zweite Welle abbremsen zu können», so Pfister in besagter Mitteilung weiter. Er bewirbt darin auch die SwissCovid App.

Verstärkte Schutzmassnahmen in Pflegeheimen

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind in besonderem Masse durch eine Covid-19-Erkrankung gefährdet. Um diese Personengruppe effektiv zu schützen, seien spezifische Schutzmassnahmen nötig. Die Gesundheitsdirektion stehe dazu in engem Kontakt mit dem Verband Curaviva Zug. «Der Schutz der Heimbewohnenden steht dabei im Zentrum. Gleichzeitig sollen die Bewohnerinnen und Bewohner die Heime nach wie vor verlassen und auch Besuche empfangen können», führt Pfister dazu aus, ohne Genaueres bekanntzugeben.

Onlineformular für Einreisende aus Risikogebieten

Seit dem 6. Juli müssen Personen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Dafür müssen sie sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise beim Kanton melden. Der Kanton Zug hat hierfür ein Onlineformular erstellt, so dass sich die betroffenen Personen einfach und jederzeit melden können. «Wir fordern alle Einreisenden aus den Risikogebieten ausdrücklich auf, sich nach der Ankunft sofort für 10 Tage in Quarantäne zu begeben und sich beim Kanton zu melden», betont Pfister. «So können sie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, weitere Ansteckungen zu verhindern.»

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