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Zug will das generelle Bettelverbot abschaffen

Der Zuger Kantonsrat passt den Bussenkatalog und das kantonale Übertretungsgesetz an. Was nach reiner Kosmetik klingt, hat seinen Ursprung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Kantonsrat tagt weiterhin coronabedingt in der Dreifachturnhalle der Kantonsschule Zug. (Archivbild: Matthias Jurt)

Kilian Küttel

«Mit Busse wird bestraft, wer bettelt.» So kurz und absolut wie bisher wird Paragraf 13 des Zuger Übertretungsstrafegesetzes nicht mehr sein: An seiner Sitzung vom Donnerstag hat sich der Kantonsrat in erster Lesung dafür ausgesprochen, das generelle Bettelverbot aufzuheben.

Neu soll man in Zug betteln dürfen, allerdings ohne die «öffentliche Ordnung» zu stören. Dabei vermied es das Parlament, die Formulierung zu konkretisieren, um der Polizei möglichst viel Ermessensspielraum einzuräumen. Einen Antrag der SP, welche die Norm detaillierter ausführen wollte, wies der Kantonsrat mit 55 zu 15 Stimmen ab.

Bettelverbot in Genf verletzte Menschenrechtskonvention

Der Kanton Zug hebt das generelle Bettelverbot nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf. Das Gericht in Strassburg hatte Anfang Jahr ein flächendeckendes Bettelverbot in Genf als nicht menschenrechtskonform beurteilt. «Damit gehört Zug wahrscheinlich zu den ersten Kantonen, die ihre Gesetze anpassen», sagte Sicherheitsdirektor Beat Villiger (Mitte).

Weiter passt der Kanton Zug sein Übertretungsstrafegesetz und seinen Bussenkatalog an, weil der Bund sein Ordnungsbussenrecht geändert hat. Seit Januar 2020 haben die Behörden auf Bundesebene die Möglichkeit, Ordnungsbussen bei Verstössen gegen 17 Gesetze zu verteilen und nicht mehr nur im Strassenverkehr oder bei Drogendelikten. Neu sollen die Zuger Behörden auch bei kantonalen Bussen Gegenstände sowie Vermögen sicherstellen und einziehen können.

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