Aus einem Bundesgerichtsentscheid vom August geht hervor, dass der Waldparkplatz in der Schönegg am Zugerberg als Teil des Waldes anzusehen ist. Somit muss diese Fläche wie der restliche Wald behandelt werden. Die Eigentümerin, die Korporation Zug, nutzte diesen Platz einst als Holzlagerstätte. Seit langem wird er von Besucherinnen und Besuchern als Parkplatz genutzt. Dies wird nach dem Entscheid nicht mehr möglich sein, bestätigt das Zuger Amt für Wald und Wild auf Nachfrage unserer Zeitung.
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