Mit dem geänderten Steuergesetz und der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer kommen am 30. November zwei Vorlagen zur Abstimmung, die das Selbstverständnis des Kantons Zug als Unternehmensstandort und Tiefsteuerkanton betreffen. Aktuell wirkt es allerdings so, als werde in Leserbriefspalten und in der Bevölkerung die dritte Vorlage, über die am letzten Sonntag im November abgestimmt wird, am kontroversesten diskutiert: Die Änderung der Kantonsverfassung betreffend kantonales Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen. «Es ist ein Thema, das nahe bei den Leuten ist und diese bewegt», hat auch Andreas Lustenberger beobachtet. Der ALG- Kantonsrat befürwortet die Vorlage und engagiert sich im Pro-Komitee.
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