Abstimmung vom 30. November

Stimm- und Wahlrecht für Beeinträchtigte: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage

Im Kanton Zug sollen neu auch Menschen mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können. Für die Befürworter der Vorlage wird so die Demokratie gestärkt, für die Gegner zeugt sie von fehlendem gesunden Menschenverstand.
Vor allem Demenzbetroffene könnten von der geplanten Verfassungsänderung betroffen sein.
Foto: Symbolbild: Edyta Pawlowska / Photocase

Mit dem geänderten Steuergesetz und der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer kommen am 30. November zwei Vorlagen zur Abstimmung, die das Selbstverständnis des Kantons Zug als Unternehmensstandort und Tiefsteuerkanton betreffen. Aktuell wirkt es allerdings so, als werde in Leserbriefspalten und in der Bevölkerung die dritte Vorlage, über die am letzten Sonntag im November abgestimmt wird, am kontroversesten diskutiert: Die Änderung der Kantonsverfassung betreffend kantonales Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen. «Es ist ein Thema, das nahe bei den Leuten ist und diese bewegt», hat auch Andreas Lustenberger beobachtet. Der ALG- Kantonsrat befürwortet die Vorlage und engagiert sich im Pro-Komitee.

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