Obergericht Zug

War das eine sexuelle Handlung mit einem Kind oder doch nur «Dökterlis»?

Ein 18-Jähriger mit geistiger Einschränkung berührt einen 7-Jährigen intim. Infantile Spielerei oder sexueller Übergriff? Das Zuger Obergericht wägt einen komplexen Fall ab und kommt zu einem klaren Entscheid.

Schutzalter, geistige Zurechnungsfähigkeit, Schwere des Vergehens, Rückfallgefahr – es sind alles Faktoren, welche das Zuger Obergericht in einem besonderen Fall abwägen und sorgfältig beurteilen muss. Letztlich sind es Feinheiten, die darüber entschieden haben, wo die Grenze zwischen infantilem «Dökterlis» und einem sexuellen Übergriff liegen.

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