18.03.2026, 16:00 Uhr
updateAktualisiert: 18.03.2026, 17:05 Uhr
Andreas Faessler
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Schutzalter, geistige Zurechnungsfähigkeit, Schwere des Vergehens, Rückfallgefahr – es sind alles Faktoren, welche das Zuger Obergericht in einem besonderen Fall abwägen und sorgfältig beurteilen muss. Letztlich sind es Feinheiten, die darüber entschieden haben, wo die Grenze zwischen infantilem «Dökterlis» und einem sexuellen Übergriff liegen.
