Ab August soll im Kanton Zug gemäss einer Änderung der Kinderbetreuungsverordnung eine Betreuungsperson in der schulergänzenden Betreuung und der Betreuung in Privatschulen für bis zu elf Kinder verantwortlich sein. «Was auf dem Papier nach nur einer Zahl aussieht, hat im Alltag sehr reale Folgen für Kinder und Betreuungspersonen», findet Melanie Strebel, Mutter und Betreuungsperson der schulergänzenden Betreuung Kanton Zug. Deswegen hat sie nun eine Petition initiiert, mit der sie sich für kleinere Kindergruppen und einen besseren Betreuungsschlüssel einsetzen will.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
