Rechtsstreit

Zug muss Steuern zurückzahlen: Bundesgericht erklärt betagtes Ehepaar in Zürich steuerpflichtig

Trotz Wohnung im Kanton Zug lag der Lebensmittelpunkt eines Ehepaars laut Bundesgericht im Kanton Zürich. Die bereits erhaltenen Kantons- und Gemeindesteuern muss der Kanton Zug zurückerstatten.
Foto: Stefan Kaiser
(Zug, 1. 3. 2020)

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein betagtes Ehepaar in den Jahren 2012 bis 2016 nicht im Kanton Zug, sondern im Kanton Zürich steuerpflichtig war. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor. Das höchste Gericht der Schweiz hebt damit einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts auf und gibt dem kantonalen Steueramt Zürich recht. Dieses hatte gegen den entsprechenden Entscheid Beschwerde geführt. Der Kanton Zug muss die bereits erhaltenen Kantons- und Gemeindesteuern für diese Jahre zurückerstatten.

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