Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein betagtes Ehepaar in den Jahren 2012 bis 2016 nicht im Kanton Zug, sondern im Kanton Zürich steuerpflichtig war. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor. Das höchste Gericht der Schweiz hebt damit einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts auf und gibt dem kantonalen Steueramt Zürich recht. Dieses hatte gegen den entsprechenden Entscheid Beschwerde geführt. Der Kanton Zug muss die bereits erhaltenen Kantons- und Gemeindesteuern für diese Jahre zurückerstatten.
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