Zug

Kinderärztin ändert nachträglich Patientenakte – jetzt wird sie schuldig gesprochen

Um als Ärztin in einem besseren Licht dazustehen, hat eine Medizinerin aus dem Kanton Zug in einer Krankengeschichte falsche Angaben gemacht.
Die Ärztin behauptete nachträglich, bei der Einmonatskontrolle eine Augenuntersuchung vorgenommen zu haben. Das war falsch.
Foto: Archivbild: Keystone

Eine Kinderärztin aus dem Kanton Zug ist per Strafbefehl von Ende Oktober wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden. Die Pädiaterin wird mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 130 Franken sowie mit einer Busse von 1040 Franken bestraft, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.

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