notifications
Zug

Zug: Bundesgericht ist am Ball

Die Gegner des Bebauungsplans Salesianum ziehen das Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter.
Gegen die Überbauung dieser Wiese wehren sich Anwohner aus den darüberliegenden Wohnungen. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 5. Januar 2018))

Charly Keiser

Die Gegner der Überbauung Salesianum sind mit ihrer Beschwerde gegen den Bebauungsplan Anfang Dezember beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug gescheitert. Am Montag, 28. Januar, war der allerletzte Tag, um eine Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht in Lausanne einzureichen. Dazu war es allerdings nötig, dass der Anwalt der Beschwerdeführer ein Postfach besitzt und dort das Urteil erst am letztmöglichen Tag abgeholt hat.

Am Montag, 28. Januar, sagte ein mit der Materie Vertrauter zu unserer Zeitung, dass die Beschwerdeführer das Urteil des Verwaltungsgerichts «ganz sicher» ans Bundesgericht weiterziehen würden. Und er wisse, dass diese auch die späteren Baubewilligungen bis ans höchste Schweizer Gericht ziehen würden. Ihm sei gesagt worden: «Beim Salesianum wird vor sechs Jahren nicht gebaut.» Beschwerdeführer Heinz Gross sagte am Montag zu unserer Zeitung: «Wir haben Stillschweigen vereinbart und geben keine Auskunft.»

Eingang der Beschwerde bestätigt

Auskunft hat das Bundesgericht gegeben. Es bestätigt den Eingang der besagten Beschwerde. Hans Hagmann, Rechtsvertreter der Beschwerdegegner, bereitet nun die Vernehmlassung für das Bundesgericht vor, wie er erklärt.

Es überrasche sie nicht, dass die Gegner beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingereicht hätten, sagt Esther Lötscher, Kommunikationsverantwortliche der Bauherrin Alfred Müller AG.

«Wir bedauern es zwar, insbesondere, da das Verwaltungsgericht in seinem Urteil die Beschwerde vollumfänglich zurückgewiesen hat. Aber auch wenn sie nach unserer Einschätzung wenig Aussicht auf Erfolg haben, ist für die Gegner ihre Aussicht halt das Wichtigste. Nun müssen wir das Urteil des Bundesgerichts abwarten. Wir gehen davon aus, dass dies weniger als ein Jahr dauert und dass wir danach loslegen können.»

Kommentare (0)