03.03.2026, 15:10 Uhr
updateAktualisiert: 03.03.2026, 15:44 Uhr
Andreas Faessler
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Im März 2020 musste der damals 44-jährige M.A. aus dem Kanton Zug seinen Führerausweis abgeben – ein «Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit» lautete die Massnahme auf Beamtendeutsch. Ein fachliches Gutachten empfahl zudem, eine laufende psychotherapeutische Behandlung des bereits vorbestraften Mannes fortzusetzen und gegebenenfalls eine neue verkehrspsychologische Abklärung einzuleiten oder – bei psychiatrischer Erkrankung – eine verkehrsmedizinische Begutachtung vorzunehmen.
