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Luzern

Zu Unrecht allein gelassen: Luzerner Richterin gewinnt einen Rechtsstreit gegen ihr eigenes Gericht

Die Luzerner Bundesstrafrichterin Andrea Blum erhält einen staatlich finanzierten Anwalt. Dieser kassiert schon allein für dieses jüngste Urteil 10'000 Franken.
Lässt nicht locker: Die Luzerner Richterin Andrea Blum.
(Pius Amrein (Kriens, 23.6.2016))

Andreas Maurer

Andrea Blum, 40, ist Richterin am Bundesstrafgericht und hat gegen ihr eigenes Gericht eine Beschwerde eingereicht. Jetzt hat sie damit Recht erhalten. Es geht um Geld für ihren Anwalt. Diesen hat sie sich genommen, um ihren Ruf zu retten.

Die Luzerner Juristin holte sich juristische Hilfe, weil sie sich im vergangenen Jahr mit zwei Problemen konfrontiert sah. Beide sind durch die Aufarbeitung von Intrigen an ihrem Gericht entstanden. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hatte diese in einem Aufsichtsverfahren untersucht.

Problem Nummer eins: Im Aufsichtsbericht tauchte Blums Name im Zusammenhang mit einer Amtsgeheimnisverletzung auf.

Problem Nummer zwei: Es wurde bekannt, dass sich der damalige Bundesgerichtspräsident während der Untersuchung abfällig über sie geäussert hatte.

Der Anwalt interveniert beim Bundesgericht und bei Medien

Blum engagierte den Medienanwalt Daniel Glasl, der schon die Ehre des ehemaligen Jetsetters Carl Hirschmann zu retten versucht hatte. Nun verteidigte er die Autorität der Richterin. Seine Intervention zeigte Wirkung. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts räumte ein, ihr Bericht lasse in Bezug auf die Amtsgeheimnisverletzung «Fehlinterpretationen» zu. In der Affäre um die dummen Sprüche des höchsten Richters trat Glasl als Blums Mediensprecher auf.

Mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung, für die sich Blum einen anderen Anwalt holte, scheiterte sie später allerdings auf allen Instanzen.

Für die Finanzierung ihres Medienanwalts verlangte Blum bei ihrem Gericht eine Kostengutsprache. Dieses habe als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für sie. Zudem sei es auch um die Reputation des Gerichts gegangen, argumentierte sie.

Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts verneinte beides. Erstens sei sie nicht Arbeitgeberin, sondern das Parlament. Zweitens handle es sich um eine persönliche Angelegenheit.

Die Verhandlung der Kosten generiert selber hohe Kosten

Darauf hat Blum Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die dieses jetzt gutgeheissen hat. Das Bundesstrafgericht habe sehr wohl wie ein Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, heisst es im Urteil. Und sie habe sich zu Recht gegen den Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung gewehrt. Wie viel Geld der Medienanwalt erhält, muss nun das Bundesstrafgericht festlegen.

Allein für den Kampf um die Kostengutsprache kassiert der Medienanwalt 10'000 Franken. Er arbeitet für einen Stundenansatz von 400 Franken. Dies sei nicht zu beanstanden, heisst es im Urteil weiter. Blum selber verdient 216'000 Franken pro Jahr. Das zeigt: Es geht ihr vermutlich ums Prinzip.

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