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Übersicht
Ziel weit verfehlt: Erst jede fünfte Bushaltestelle im Kanton Luzern ist hindernisfrei
Ende 2023 müssten alle Haltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. Eine Recherche zeigt nun: Von 671 Haltestellen in Kantonsbesitz werden das nur 129 erfüllen. Nun drohen Einsprachen.
Autonomes Einsteigen ist für Menschen mit Behinderung im Kanton Luzern noch nicht an vielen Bushaltestellen möglich.
Einen barrierefreien und autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr: Dies verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004. Das Gesetz soll durch behindertenfreundliche Billettautomaten, Niederflurfahrzeuge, Erhöhung von Perrons sowie durch den Bau zusätzlicher Rampen und Lifte erreicht werden.