Übersicht

Ziel weit verfehlt: Erst jede fünfte Bushaltestelle im Kanton Luzern ist hindernisfrei

Ende 2023 müssten alle Haltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. Eine Recherche zeigt nun: Von 671 Haltestellen in Kantonsbesitz werden das nur 129 erfüllen. Nun drohen Einsprachen.
Autonomes Einsteigen ist für Menschen mit Behinderung im Kanton Luzern noch nicht an vielen Bushaltestellen möglich.
Foto: Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone/Zürich
Einen barrierefreien und autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr: Dies verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-