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Ziel weit verfehlt: Erst jede fünfte Bushaltestelle im Kanton Luzern ist hindernisfrei

Ende 2023 müssten alle Haltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. Eine Recherche zeigt nun: Von 671 Haltestellen in Kantonsbesitz werden das nur 129 erfüllen. Nun drohen Einsprachen.
Autonomes Einsteigen ist für Menschen mit Behinderung im Kanton Luzern noch nicht an vielen Bushaltestellen möglich.
Foto: Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone/Zürich

Einen barrierefreien und autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr: Dies verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004. Das Gesetz soll durch behindertenfreundliche Billettautomaten, Niederflurfahrzeuge, Erhöhung von Perrons sowie durch den Bau zusätzlicher Rampen und Lifte erreicht werden.

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