Als Ende März in Zug die im «Fall Oberägeri» (siehe Box) gebildete Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum ersten Mal an die Öffentlichkeit trat, liessen an der Medienkonferenz zwei ihrer Mitteilungen aufhorchen: Zum einen, dass für keines der insgesamt 15 PUK-Mitglieder eine Ausstandspflicht besteht (in den Monaten zuvor waren gegen mehrere PUK-Mitglieder Befangenheitsvorwürfe laut geworden). Zum anderen, dass die Direktion des Innern weiterhin zentrale Unterlagen zurückhalten würde – obwohl zu diesem Zeitpunkt seit Einsetzung der PUK Anfang Juli 2025 rund neun Monate vergangen waren und der Regierungsrat «konstruktive Mitarbeit» in Aussicht gestellt hatte.
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