Abstimmung

Wird der Zuger Mittelstand entlastet oder nicht? Die wichtigsten Punkte zur geplanten Steuersenkung

Am 30. November stimmt die Zuger Bevölkerung über die Änderung des Steuergesetzes ab. Während die Befürworter darin ein ausgewogenes Entlastungspaket sehen, befürchten die Gegner einen weiteren Schritt zur Verdrängung des Mittelstandes.
Zug belegt im Steuerwettbewerb bereits eine Spitzenposition. Jetzt steht eine weitere Steuersenkung zur Debatte.
Foto: Stefan Kaiser (5. 4. 2024)

Zug schwimmt bekanntlich im Geld: 2024 erzielte der Kanton einen Überschuss von 310,5 Millionen Franken, für das laufende Jahr ist ein Ertragsüberschuss von 226 Millionen Franken budgetiert, für 2026 sogar ein solcher von 370,5 Millionen Franken. Und das Eigenkapital beträgt aktuell rund 2,6 Millionen Franken. Diese «gute finanzielle Ausgangslage», wie es die Regierung in den Abstimmungsunterlagen formuliert, will man nutzen, um «Bevölkerung, Gewerbe und Wirtschaft» mit einer befristeten Steuerfusssenkung und höheren Abzügen zu entlasten. «Mehrwert für alle» nennt die Exekutive dieses Paket. Dafür sind verschiedene Änderungen des Steuergesetzes nötig, über die am 30. November abgestimmt wird. Bei einer Annahme träten die Anpassungen per 1. Januar 2026 in Kraft.

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