Bierkrug-Prügler von Ebikon

«Wir machen mit der Publikation von Hooligan-Bildern gute Erfahrungen»

Nur selten droht die Staatsanwaltschaft mutmasslichen Tätern wie dem Bierkrug-Schläger von Ebikon mit der Veröffentlichung von unverpixelten Bildern. Die Staatsanwaltschaft erklärt, wann dies der Fall ist.
Mit diesen beiden Fahndungsbildern sucht die Staatsanwaltschaft nach dem Täter./>

Nach wie vor fahnden die Luzerner Polizei und die Luzerner Staatsanwaltschaft nach einem Mann , der am Samstag, 22. März beim Bahnhof Ebikon einen 50-Jährigen mit einem Bierkrug schwer verletzt hatte. Sie tut dies mit einem Fahndungsmittel, das äusserst selten angewandt wird: Die Staatsanwaltschaft publizierte ein Fahndungsbild des Mannes, das aber verpixelt ist. Verbunden ist damit die Drohung, das Bild unverpixelt zu veröffentlichen. In diesem Fall läuft das Ultimatum bis Sonntag, 24. August, um 12 Uhr. Will der Bierkrug-Schläger sein Gesicht nicht im Internet sehen, muss er sich bis dann selber stellen. Natürlich ist auch möglich, dass er vorher schon identifiziert werden kann dank Hinweisen aus der Bevölkerung nach dem Fahndungsaufruf; einige sind bereits eingegangen, sagt Simon Kopp, Informationsbeauftragter bei der Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage.

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