Er sorgte für Verwirrung und Verunsicherung in der Sarner Bevölkerung: Der Eintrag im Obwaldner Amtsblatt vom 13. August. Ein gerichtliches Verbot, verfügt vom Kantonsgerichtspräsidenten, das untersagt, in Zukunft die Parzellen 639 und 1907 in Sarnen zu betreten oder zu befahren. Grund für den Aufruhr der Bevölkerung: Durch die Parzellen am Südende des Wichelsees führt ein beliebter Weg für Fussgänger und Velofahrer.
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