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Luzerner Kantonsspital
Todkranker musste extra nach Hause transportiert werden
Im Luzerner Kantonsspital ist Beihilfe zum Suizid nicht erlaubt. Das stösst bei einem Arzt, der solche Patienten begleitet, auf Unverständnis. Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf will nun für alle Spitäler einheitliche Richtlinien prüfen.
Blick in ein Zimmer der Palliativabteilung am Luzerner Kantonsspital. (Bild: Dominik Wunderli (Luzern, 27. April 2018))