notifications
Luzern

Weil er seine Tochter sexuell missbrauchte: Rentner muss für ein Jahr hinter Gitter

Ein Mann, der in der Agglomeration Luzern wohnt, soll seine Tochter zwischen ihrem 13. und 20. Lebensjahr sexuell missbraucht haben. Das Kriminalgericht hat ihn jetzt schuldig gesprochen.

Seine Strategie, möglichst emotionslos und kurzangebunden zu beteuern, dass er «nichts gemacht» habe, zog nicht. Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Rentner aus der Agglomeration der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der mehrfachen Nötigung schuldiggesprochen. In Bezug auf Nötigungen, die vor 2014 stattgefunden haben, wird das Verfahren infolge Verjährung eingestellt. Ebenfalls nicht bezichtigt wird er der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind in Bezug auf die Vorfälle vor Frühjahr 2011. Warum, geht aus dem Urteilsdispositiv nicht hervor.

Der Mann hat seine Tochter, heute Mitte 20, zwischen ihrem 13. und 20. Lebensjahr sexuell missbraucht (wir berichteten). Angefangen damit, dass er sie nachts in ihrem Bett beobachtete. Mit der Zeit zog er sie dafür aus. Es ging so weit, dass er ihre Brüste und Vulva berührte und sich dabei selbst befriedigte.

Gericht sieht von Landesverweis ab

Dafür soll er nun mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten büssen, 17 Monate davon bedingt bei einer zweijährigen Probezeit – die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre. Zudem darf er laut Urteil während zehn Jahren weder beruflich noch privat regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen haben, seine Enkelkinder mit eingeschlossen.

Einem von der Staatsanwaltschaft geforderten zehnjährigen Landesverweis hat das Gericht für den Mann, er ist Ausländer, nicht verordnet. Dies, obwohl das Strafgesetzbuch für Ausländer, die wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe einen Landesverweis von fünf bis zu 15 Jahren vorsieht. In diesem Fall kommt aber die Ausnahme zu tragen. So kann das Gericht dann von einem Landesverweis absehen, wenn er «für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen daran gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen». Der Mann lebt schon seit Jahrzehnten in der Schweiz und betonte an der Verhandlung, er habe sich «alles hier aufgebaut». Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft noch.

Kommentare (0)