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Zug
43-Jähriger darf keinen Kontakt zu Kindern mehr haben
Weil er zwei Mädchen über Oralsex befragt hat, verbietet das Zuger Strafgericht einem arbeitslosen Schweizer den regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen. Bereits vor den Zwischenfällen ist der 43-Jährige den Behörden aufgefallen.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Mit geschlossenen Augen und verschränkten Händen hört der Innerschweizer der Gerichtsschreiberin zu, die das Urteil gegen ihn verliest. 500 Franken Busse muss der 43-Jährige zahlen, der von 3500 Franken Arbeitslosengeld lebt.
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