Es hat Jahrzehnte gedauert, aber nun wird der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft. Das hat die Stimmbevölkerung Ende September beschlossen. Frühestens ab der Steuerperiode 2028 müssen Haus- und Wohnungsbesitzer keine fiktiven Mieteinnahmen mehr versteuern. Im Gegenzug entfallen bisherige Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten, Schuldzinsen und Modernisierungen auf Bundesebene. Die Umsetzung dauert so lange, damit Kantone allfällige eigene Abzugsmöglichkeiten erarbeiten können.
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