Steuer

Verlotterte Häuser, wankende Banken? Was Zentralschweizer Akteure zur Abschaffung des Eigenmietwerts sagen

Ohne Eigenmietwert dürften Investitionen am eigenen Haus zurückgestellt werden. Doch nicht alle sind dieser Meinung. Auch Banken und Kantone sind betroffen.
Wohnungen in der Stadt Luzern: Werden sie auch künftig genügend in Schuss gehalten?
Foto: Symbolbild: Boris Bürgisser

Es hat Jahrzehnte gedauert, aber nun wird der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft. Das hat die Stimmbevölkerung Ende September beschlossen. Frühestens ab der Steuerperiode 2028 müssen Haus- und Wohnungsbesitzer keine fiktiven Mieteinnahmen mehr versteuern. Im Gegenzug entfallen bisherige Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten, Schuldzinsen und Modernisierungen auf Bundesebene. Die Umsetzung dauert so lange, damit Kantone allfällige eigene Abzugsmöglichkeiten erarbeiten können.

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