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Nidwalden

Was brauchts, damit jemand in Nidwalden Wirt sein kann?

Am 24. November stimmen die Nidwaldner über das neue Gastgewerbegesetz und einen Gegenvorschlag dazu ab. Wir baten zwei ehemalige Landräte um ihre Argumente für die beiden Vorlagen.
Blick in einen Lehrlingsevent der Gastroverbände Nidwalden und Obwalden: Jugendliche beim Testkochen für die Abschlussprüfung. (Bild: Corinne Glanzmann, Stansstad, 4. April 2017)
Sepp Durrer, FDP.
Christian Landolt, SVP.

Für die Vorlage des Landrats tritt alt Landrat Sepp Durrer, alt Landrat (FDP) und Gastwirt, Wolfenschiessen, ein

Das aktuelle Gastgewerbegesetz stammt aus dem Jahre 1996. Es ist in die Jahre gekommen und musste überarbeitet werden, da sich in den letzten Jahren die Formen der Betriebsarten und Geschäftsmodellen sowie das Konsum- wie Verpflegungsverhalten stark geändert haben. Die Bewilligungsvoraussetzungen und Zuständigkeiten für die verschiedenen Geschäftsmodelle wurden zuerst von einer Arbeitsgruppe auf ihre Daseinsberechtigung hin ausgeleuchtet. Die Erkenntnisse flossen in einem zweiten Schritt in die Revision des neuen Gastgewerbegesetzes ein.

Ziel meiner ursprünglichen Motion war es, bei der Revision ein zeitgemässes Gesetz zu entwerfen, das gleich lange Spiesse sowohl für ordentliche Restaurationsbetriebe wie auch für die Paragastronomie schafft. Zugleich soll es pragmatisch sein, vor allem wenn es um Ausnahmen geht. Alphütten, die nur an den schönen Sommertagen begangen werden, sollen ihre Produkte weiterhin direkt ab Hof verkaufen dürfen, ohne dass ein Fähigkeitsausweis benötigt wird. Sie gelten wie die Sportvereine und Take-Aways mit weniger als sechs Sitzplätzen als Gelegenheitsbetriebe. Ein Quereinsteiger soll die Wirteschule machen, um dort spezifisch die wichtigsten Bereiche zu lernen. Mit der Vorlage des Landrates haben wir die Gewähr, dass die deutsche Sprache sowie unsere Kultur einigermassen beherrscht wird und die Hygienekenntnisse gesichert sind. Der Kanton als Vollzugsbehörde soll nicht all diese Arbeiten und Kontrollen übernehmen müssen, da das der Steuerzahler bezahlen muss. Das ist allen anderen Gewerbetreibenden gegenüber äusserst unfair, die kämpfen, wenn es mal dünn wird in der Branche.

Mit einem Fähigkeitsausweis sollen künftig mehrere Betriebe geführt werden dürfen. Eine zahlenmässige Beschränkung widerspricht einerseits der Gewerbefreiheit. Anderseits kann so dem Beizensterben am ehesten entgegengetreten werden, da bei Engpässen in der Gastronomie die Freiheit einer Personaleinteilung nicht unnötig eingeschränkt wird. Dazu kommt, dass der Inhaber selber haftet und die Gesamtverantwortung für alle seine Betriebe innehat.

Ein Auftrag an die Gastronomie ist die Volksgesundheit. Diese muss zwingend gesichert sein. Mit einem Konkurs soll man weiterhin nicht mehr wirten dürfen, denn auch das zahlt die Allgemeinheit. Liberalisiert wurde die Vorlage des Landrates, indem auf die zusätzlichen drei Jahre Berufserfahrung verzichtet wird, wenn ein Fähigkeitsausweis vorliegt. Zudem wurde sie um anerkannte Diplome erweitert, wie beispielsweise die Bäuerinnenschule. So verhindern wir einen Wildwuchs und die Gastronomie behält einen gesunden Level. Zudem leistet der Vorschlag des Landrats einen Beitrag zur hochwertigen Diversifikation und Vielseitigkeit der Gastronomie im ganzen Kanton.

Für die Vorlage des Referendumskomitees tritt alt Landrat Christian Landolt (SVP) aus Beckenried ein

Stein des Anstosses zur Revision des Gastgewerbegesetzes war die ins Kraut schiessende Paragastronomie, die nicht alle Auflagen der regulären Gastronomie zu erfüllen hatte. Umso erstaunter waren wir, dass im neuen Gesetz Take-Aways mit bis zu sechs Plätzen (nebst etlichen weiteren Ausnahmen) den Nachweis von Fachkenntnissen nicht erbringen müssen. Somit wird das Hauptziel der Gesetzesrevision – «gleich lange Spiesse für alle» – klar nicht erfüllt.

Auch die Bevorteilung von gewissen Berufen (Gastwirtschaft, Hauswirtschaft oder Nahrung und Getränke) ist uns ein Dorn im Auge. Als ob das Führen eines Gastrobetriebes ausschliesslich mit Trinken und Essen zu tun hat. Wir sind der Meinung, jeder Beruf bringt auf seine Art und Weise die Befähigung zum Führen eines Gastrobetriebes mit.

Im Sinne einer gewerbefreiheitlichen Lösung fordert der Gegenvorschlag, dass mit einem Lehrabschluss – egal in welchem Gewerbe – ein Gastrobetrieb geführt werden kann. Dagegen wird ausnahmslos für alle ordentlichen Betriebe eine befähigte Person verlangt. «Eine Lehre und los geht’s.» Falsch! So einfach ist es natürlich nicht. So müssen persönliche Voraussetzungen (zum Beispiel unbescholtener Leumund) erfüllt sein und tief greifende Gesetze eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Gesetze wird streng kontrolliert. So macht das Labor der Urkantone laufend Kontrollen. Die AHV führt Revisionen durch. Die Buchhaltung muss sauber geführt sein. Gesamtarbeitsverträge, Lärmschutzbestimmungen, Arbeitsrecht, Suchtprävention, und mehr gilt es einzuhalten. Sind in den letzten zwei Jahren gravierende Verstösse gegen diese Gesetze erfolgt, dann wird die Befähigung entzogen. Aber seien wir doch ehrlich: Der wichtigste und effizienteste Kontrolleur ist der Gast selbst.

Das neue Gesetz hat zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem alten Gesetz. Anstatt einen einzigen Betrieb kann eine befähigte Person eine unbegrenzte Anzahl Betriebe führen, wenn pro Betrieb eine Stellvertretung benannt wird. An die Stellvertretung werden jedoch keine speziellen Anforderungen gestellt. Eine dreijährige Berufserfahrung im Gastgewerbe für die anerkannten Berufe ist neu nicht mehr erforderlich. Somit kann ein ausgelernter 20-jähriger Käser mit zehn Stellvertretungen zehn Betriebe führen. Ob damit das oberste Ziel – die Volksgesundheit zu schützen – erfüllt ist, bezweifeln wir. Der Gegenvorschlag fordert darum, dass eine befähigte Person höchstens drei ordentliche Betriebe führen kann. Ein Grossbetrieb kann mit vier befähigten Personen zwölf Betriebe führen.

Aus den hier aufgeführten Gründen empfehlen wir, den Vorschlag des Landrats abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen – und bei der Stichfrage den Gegenvorschlag anzukreuzen.

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