Vergangenen Herbst hätte man meinen können, dass der bald acht Jahre andauernde Rechtsstreit um den Waldparkplatz in der Schönegg beim Zugerberg endlich ein Ende findet. Im Kern geht es um eine simple Frage: Darf die Fläche, die sich im Besitz der Korporation Zug befindet, weiterhin als Parkplatz genutzt werden oder nicht? In einem Ende August veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht entschieden: Der Parkplatz ist Teil des Waldes und darf nicht gesondert betrachtet werden.
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