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Vorsorge: Luzerner Kantonsparlament streicht Privileg im Personalgesetz

Höheres Rentenalter, tieferer Umwandlungssatz: Für Kantonsangestellte gelten ab 2019 neue Regeln. Die SP versuchte am Montag vergebens, ein «Zückerli» beizubehalten.
Auch er muss künftig auf ein Privileg verzichten: Ein Lehrer während dem Mathematikunterricht in der Sekundarschule Willisau. (Symbolbild: Boris Bürgisser (Willisau, 27. März 2018))

Um die Luzerner Pensionskasse (LUPK) langfristig stabil zu finanzieren, sind per 1. Januar 2019 teils einschneidende Massnahmen geplant: Unter anderem soll der Umwandlungssatz auf 5,2 Prozent gesenkt werden. Dieser bestimmt, welcher Anteil des angesparten Kapitals als jährliche Rente ausbezahlt wird. Derzeit liegt der Umwandlungssatz bei 6,15 Prozent und verursacht laut LUPK einen Verlust von über 30 Millionen Franken pro Jahr.

Weiter wird das Rentenalter von 63 auf 65 angehoben und das Mindestalter für eine Frühpensionierung von 58 auf 60 erhöht. Diese Revision des LUPK-Reglements zieht eine Anpassung des Personalgesetzes nach sich. Der Kantonsrat hat die Änderung des Regelwerks am Montag mit 89 zu 19 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren eine Mehrheit der SP-Fraktion sowie einzelne SVP-Parlamentarier. Die Vorlage geht nun zur Vorberatung für die zweite Lesung an die Staatspolitische Kommission SPK unter dem Vorsitz von Daniel Gasser (CVP, Ebikon) zurück.

Kommission will Sonderregelung für Lehrer

Diskussionsbedarf gibt es aus Sicht der SPK punkto flexibler Pensionierung: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer aus Altersgründen für einen Wechsel in eine tiefer eingestufte Funktion, soll es möglich sein, für die daraus resultierende Lohneinbusse eine Abfindung zu leisten. Ohne diese Ergänzung komme es zu einer «Ungleichbehandlung zwischen Staatspersonal und Lehrern», wie SPK-Mitglied und CVP-Kantonsrätin Priska Galliker (Knutwil) ausführte. Denn die Abgeltung von Funktionen bei Lehrpersonen erfolge meist über zusätzliche Lektionen und nicht über die Anpassung von Lohnklassen. Es gelte, den «Sonderfall» zu regeln. Gleicher Meinung sind SP, Grüne und GLP.

«Gegen jegliche Ausweitung des Angebots» ist hingegen die FDP-Fraktion. Und auch die SVP hält nichts von einer solchen Sonderregelung. «Die vorgeschlagenen Massnahmen der jetzigen Vorlage sind zweckmässig und nachvollziehbar», sagte etwa Lisa Zanolla (SVP, Luzern).

SP scheitert mit Rettung der AHV-Ersatzrente

Zu reden gab bei der Ratslinke ferner die Streichung der arbeitgeberfinanzierten AHV-Ersatzrente. Diese diente bisher bei Frühpensionierungen ab 62 der Überbrückung bis 65. «Die ersatzlose Streichung der AHV-Ersatzrente geht über den eigentlichen Anpassungsbedarf hinaus», sagte SP-Kantonsrat Urban Sager (Luzern). Es handle sich hierbei um eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht durch die Luzerner Pensionskasse finanziert werde. «Es entstehen folglich keine Mehrkosten beim Beibehalt.»

SP-Kantonsrat Sager verlangte vergebens, «auf eine weitere Verschlechterung der Anstellungsbedingungen zu verzichten»: Sein Antrag zur Rettung der AHV-Ersatzrente wurde mit 84 zu 20 Stimmen abgelehnt. Wie Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) sagte, sei eine solche «Übergangslösung» schlicht nicht mehr vonnöten. Schliesslich stimme das LUPK-Pensionsalter künftig mit dem regulären Alter für AHV-Gelder überein. Er pflichtete FDP-Kantonsrätin Irene Keller (Vitznau) bei, die zuvor zudem folgendes angemerkt hatte: Die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente sei ein «geschätztes Zückerli» gewesen, habe den Kanton aber acht Millionen Franken jährlich gekostet.

Von CVP und Grünen wurde kritisiert, dass alle Massnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. So soll Arbeitnehmern mit dem angepassten Personalgesetz unter anderem ab vollendetem 60. Altersjahr auch gekündigt werden können, sofern wichtige betriebliche Gründe vorliegen oder eine nachgewiesene Leistungseinbusse besteht. Ein Anspruch auf Abfindung ist vorgesehen.

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