Das Öffentlichkeitsprinzip ermöglicht den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Kanton Nidwalden kennt bisher kein spezifisches Öffentlichkeitsgesetz. Dies soll sich nun ändern. Die Gesetzesvorlage des Regierungsrates orientiert sich an neueren kantonalen Öffentlichkeitsgesetzen und ist in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden, schreibt die Staatskanzlei von Nidwalden in einer entsprechenden Mitteilung. Es werde anerkannt, dass dieser Schritt einem Bedürfnis der Gesellschaft entspricht und zur Transparenz staatlicher Handlungen beiträgt. Der Bund und die meisten Kantone haben bereits ein Öffentlichkeitsgesetz eingeführt.
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