Vierwaldstättersee

Kein Fangglück für Luzerner Sportfischer: Bundesgericht stützt Echolot-Verbot

Echtzeit-Echolote gehören nicht auf den Vierwaldstättersee, findet nun auch das Bundesgericht. Die Kläger ärgern sich dabei mehr über das Prinzip als den finanziellen Verlust.
Wer auf dem Vierwaldstättersee die Angelrute auswirft, muss weiterhin auf Echtzeit-Echolote verzichten.
Foto: Imago

Adrian Thoma vergleicht seine Situation mit einem Jäger, dem das Zielfernrohr abgenommen wird. «Ist Danebenschiessen besser?», fragt sich der Grepper Sportfischer. Kaum hat er das neue, rund 17'000 Franken teure Sonargerät angeschafft, wurde es auf seinem Heimgewässer verboten. Und das wird auch zunächst so bleiben. Das Bundesgericht hat eine Klage gegen das Live-Sonar-Verbot auf dem Vierwaldstättersee abgewiesen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-