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Luzern

Vier weitere Operationen in Luzern sind neu ambulant statt stationär

Die Luzerner Spitäler müssen ab 2022 vier weitere Operationen ambulant statt stationär durchführen. Das führt laut Mitteilung zur Entlastung der Gesundheitskosten.

Neu ab dem 1. Januar müssen die operative Behandlung des Nabelbruchs (Umbilikalhernie), der Analfisteln und der Bindgewebeerkrankung der Handinnenfläche (Morbus Dupuytren) sowie der arthroskopischen Knorpelglättung im Knie ambulant durchgeführt werden. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin könne aber nach wie vor individuell beurteilen, ob ein Eingriff medizinisch begründet zwingend stationär erfolgen müsse, schreibt das Gesundheits- und Sozialdepartement in einer Mitteilung.

Die Liste umfasst Dutzende Eingriffe. Werden diese Operationen stationär durchgeführt, beteiligt sich der Kanton nicht an den Kosten, ausser es sprechen medizinische Gründe für einen stationären Eingriff. Damit können laut Mitteilung die Gesundheitskosten entlastet werden. Der Kanton muss sich nur an den Kosten der stationären Eingriffe beteiligen, nicht aber an den ambulanten. Diese werden von den Krankenkassen übernommen.

Der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, günstige ambulante statt teure stationäre Operationen durchzuführen, wo immer es möglich ist. Luzern hatte 2017 als erster Kanton eine Liste mit Operationen eingeführt, die nur noch in begründeten Fällen stationär im Spital durchgeführt werden dürfen. (mha)

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