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Baar

Vier Entwicklungsschwerpunkte für die Sportinfrastruktur

Welche Sportinfrastrukturen fehlen in der Gemeinde? Und wo können diese erstellt werden? Antworten auf diese Fragen liefert der Masterplan Sportanlagen. 

Nicht nur auf dem Fussballplatz Lättich soll in Baar künftig der Ball rollen. Im Masterplan Sportanlagen werden Flächen, die sich eignen könnten, definiert.
Bild: Bild: Roger Zbinden (Baar, 6. August 2022)

Im «Masterplan Sportanlagen» wird laut Mitteilung der Einwohnergemeinde Baar dargelegt, welche Flächen in Baar sich für weitere Rasensportanlagen eignen könnten – ohne beispielsweise die Eigentumsverhältnisse oder die Erreichbarkeit zu berücksichtigen. In die Überlegungen einbezogen wurde lediglich, welche Gebiete aufgrund von übergeordneten Vorgaben per se nicht zur Verfügung stehen.

Dasselbe Vorgehen wurde für potenzielle Eignungsgebiete für Turnhallen gewählt. Im Fokus steht dabei die im Bericht «Sporthallen Baar» (einem Bestandteil des Gemeindlichen Sportanlagenkonzepts Gesak) und im Masterplan Sportanlagen ausgewiesene vierte Dreifachturnhalle (neben den drei bestehenden resp. sich im Bau befindlichen Hallen). Berücksichtigt wurden aber auch andere Sportinfrastrukturen.

Gemeinderat spricht sich für Mix aus

Auf dieser Basis wurden verschiedene Szenarien entwickelt. So sah ein Szenario vor, im Raum Herti–Unterfeld einen gemeindeübergreifenden Sport-Schwerpunkt zu setzen, ein anderes konzentrierte die Sportanlagen im Lättich, weitere setzten auf dezentrale Platzierungen jeweils in Bezug zu einer Schulanlage.

«Der Gemeinderat hat sich letztlich für einen Mix ausgesprochen», wird der zuständige Gemeinderat Jost Arnold in der Mitteilung zitiert. «So soll das Lättich ein Sportzentrum bleiben und ausgebaut werden, andererseits sollen dezentrale Sportstätten bei bestehenden Schulanlagen vorgesehen werden.» Im Fokus stehen dabei insbesondere die Schulen Sennweid, Sternmatt 2 sowie die Schule Wiesental mit der Waldmannhalle.

Potenzielle Standorte für Sportinfrastrukturen in einem Plan einzuzeichnen sei das eine, diese Standorte verbindlich zu sichern das andere. Einfacher gestaltet sich dies bei der Schulanlage Sternmatt 2. Dort befindet sich eine grössere unbebaute Parzelle im Besitz der Gemeinde. Das Grundstück ist zudem bereits der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB-Zone) zugeordnet.

Anders sieht es im Lättich und in der Sennweid aus. Potenzielle Erweiterungsflächen befinden sich im Besitz von Privatpersonen, zudem sind sie als Landwirtschaftsland im Zonenplan vermerkt.

Die Ergebnisse des Masterplans fliessen nun in die laufende Ortsplanungsrevision ein. Im Zonen- respektive Richtplan würden die entsprechenden Flächen gesichert. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung des Plans sei laut Mitteilung noch nicht klar. (haz)

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