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Zug

Vier Einwendungen gegen die Kanti Ennetsee eingegangen

Die Umzonung des Gebietes Allmendhof/Röhrliberg für die geplante Kantonsschule Ennetsee steht an: Die öffentliche Planauflage ist abgeschlossen. Ein Verein und drei Privatpersonen haben fristgerecht ihre Bedenken eingereicht.
Das Gebiet Allmendhof/Röhrliberg soll für den Standort der Kanti Ennetsee umgezont werden. (Bild: Werner Schelbert (Cham, 6. Juli 2018))

Andrea Muff

Bevor die Kantonsschule Ennetsee überhaupt Form annehmen kann, ist das Planungsdossier zur Umzonung des Standortes Allmendhof/Röhrliberg öffentlich bei der Gemeinde Cham aufgelegen. Es sollen rund 3,8 Hektaren – ein bisschen mehr als fünf Fussballfelder – Landwirtschaftsland in die sogenannte Zone «öffentliches Interesse für Bauten» überführt werden. Bis zum Ende der Planauflage sind fristgerecht vier Einwendungen eingegangen: ein Verein sowie drei Privatpersonen, darunter eine mit über 30 Mitunterzeichner. Der Chamer Gemeinderat ist von den Einwendungen nicht überrascht: «Bei einer Umzonung in dieser Grösse muss man immer mit Einwendungen rechnen», sagt Bauchef Rolf Ineichen (SVP). Die Einwender zeigten Bedenken, sowohl im Zusammenhang mit der Umzonung als auch mit dem geplanten Standortbeitrag. Detaillierte Angaben könne man aufgrund des nun anlaufenden Prozesses noch nicht machen, erklärt Rolf Ineichen weiter.

In den nächsten Wochen würden mit den entsprechen Personen Termine gesucht, um die Einwände zeitnah zu besprechen. «Wir hoffen, diese Gespräche bis Ende Oktober alle führen zu können.» Die Zeit eilt, da zum einen der Kaufrechtsvertrag für das Grundstück noch bis 2020 gültig ist. Zum anderen nimmt die Beratung der Revision des Bau- und Planungsgesetzes im Kantonsrat einen neuen Anlauf: Bis Mai 2019 verlangt der Bund zwingend eine Anpassung. Falls diese nicht erfolgt, kann das Grundstück für die Kanti Ennetsee nach dem 1. Mai nicht mehr eingezont werden. Der Bund hat verfügt, dass Kantone, welche bei Ende der Frist ihr Recht nicht angepasst haben, keine Neueinzonungen mehr vornehmen dürfen.

Abstimmung im Frühjahr 2019

Nichtsdestotrotz wolle der Chamer Gemeinderat die Einwendungen behutsam bearbeiten und sich für allfällige Lösungsfindungen Zeit lassen. Das heisst, das Chamer Stimmvolk wird nicht wie ursprünglich angestrebt im November über die Umzonung befinden, sondern im Frühjahr 2019. In der entsprechenden Abstimmungsbroschüre würden dann auch alle eingegangenen und nicht bereinigten Einwendungen transparent ausgewiesen und durch die Gemeinde kommentiert sein, heisst es in der Medienmitteilung der Gemeinde. Auch ein öffentlicher Informationsanlass werde zu gegebener Zeit stattfinden.

«Ein um rund 20 Prozent höherer Kredit als gerechnet hätte es vermutlich sehr schwierig, im Kantonsrat eine Zustimmung zu finden.»
Rolf Ineichen (SVP), Chamer Bauchef

Bei der Abstimmung wird es aber nicht nur um die Umzonung des Standortes gehen, sondern auch um den Standortbeitrag von 20 Millionen Franken. Dieser kam folgendermassen zu Stande: Der Vertrag zwischen dem Kanton Zug und dem Landbesitzer über das Kaufrecht des Kanti-Standorts wurde 2012 abgeschlossen. Damals sei man von einem Kaufpreis von insgesamt 16 Millionen Franken ausgegangen, wobei der Kanton die Grundstückgewinnsteuer von voraussichtlich 4 Millionen Franken übernehmen würde, heisst es in der gemeindlichen Mitteilung.

Nun habe aber eine Praxisänderung stattgefunden: Die Netto-Kaufsumme liege weiterhin wie vereinbart bei 16 Millionen Franken, die Grundstücksgewinnsteuer jedoch liegt neu bei rund 24 Millionen Franken. Diese müsse der Kanton vereinbarungsgemäss übernehmen. Nun schlägt die Gemeinde vor, dem Kanton rund 20 Millionen Franken als Standortbeitrag zu erlassen. Rolf Ineichen erklärt: «Ein um rund 20 Prozent höherer Kredit als gerechnet hätte es vermutlich sehr schwierig, im Kantonsrat eine Zustimmung zu finden. Zumal dieser Mehrbetrag nur aus einer Veränderung der Rahmenbedingungen für die Grundstücksgewinnsteuer zu Stande gekommen ist.» Wie der Kanton im Vorprüfungsbericht mitteilt, steht die Genehmigung der Umzonung unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat den entsprechenden Kredit für den neuen Mittelschulstandort spricht.

Bebauungsplan kommt vors Volk

Im Rahmen der Umzonung sieht das Planungsdossier auch die Schaffung der neuen Schutzzone «Grüne Lunge Röhrliberg» vor. Diese beträgt ungefähr 7000 Quadratmeter. In diesem Bereich dürfen keine Hochbauten und keine Sportanlagen erstellt werden. «Die ‹grüne Lunge› als Ganzes ist aber viel grösser, sie umfasst die beiden sogenannten ‹Lungenflügel› im Bereich Städtlerwald/Schluecht und im Bereich Allmendhof/Röhrliberg Richtung Dorf», weiss der Bauchef. Wie einst ein mögliches Fusswegnetz, in Verbindung mit Sitzbänken und Bepflanzung aussehen werde, sei Gegenstand des Bebauungsplanprozesses. Denn es sei eine Bebauungsplanpflicht vorgesehen: So kann das Stimmvolk zu einem späteren Zeitpunkt nochmals darüber abstimmen, wie die Bebauung auf dem Areal aussehen soll.

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