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Nidwalden

Verwirrung um kantonale Pilzkontrolle

Kaum war sie angekündigt, wurde die Pilzkontrolle wieder eingestellt. Beim Kanton gab es ein Missverständnis in der internen Kommunikation.
Der Regierungsrat setzt beim Pilzesammeln auf Eigenverantwortung. (Bild: Archiv Nidwaldner Zeitung)

Martin Uebelhart

Vor kurzem tauchte ein Informationsschreiben auf, das Pilzkontrollen des Kantons Nidwalden ankündigte. An neun Montagabenden sollte man im September und Oktober in Oberdorf während anderthalb Stunden seine Pilzfunde einer Kontrolleurin vorlegen können. Versehen war die Information mit dem offiziellen Logo des Kantons samt Kontakt zu einer Fachstelle in der Baudirektion. Über den Mailverteiler eines Vereins ist das Flugblatt laut Angaben des Kantons an rund 70 Empfängerinnen und Empfänger gelangt.

Das Auftauchen des Flugblatts löste einige Betriebsamkeit in der kantonalen Verwaltung aus. Nachdem die neue Baudirektorin Therese Rotzer davon Kenntnis erhalten hatte, veranlasste sie, dass die Kontrolltätigkeit wieder eingestellt wird. Gleichzeitig stoppte sie die weitere Verbreitung der Informationen zur vermeintlichen Pilzkontrolle. «Alle involvierten Personen werden so rasch als möglich informiert, dass bis auf weiteres keine Pilzkontrollen stattfinden», hält sie fest.

Gesetzliche Grundlage für Kontrolle fehlt

Denn: Im Kanton Nidwalden fehlen heute die gesetzlichen Grundlagen für das Anbieten einer Pilzkontrolle. Der Landrat hatte sie Ende 2011 aus dem Gesetz über Lebensmittel und Veterinärwesen gestrichen. Dies, nachdem der Bund entschieden hatte, die Verpflichtung der Kantone zu Pilzkontrollen aufzuheben.

«Beim Thema Pilzkontrolle ist bei der internen Kommunikation ein bedauerliches Missverständnis aufgetreten», sagt Therese Rotzer. Ihr Vorgänger habe kurz vor ihrem Amtsantritt mit einer Pilzkontrolleurin eine Vereinbarung unterzeichnet. «Davon hatte ich keine Kenntnis.» Die Fachstelle habe daraufhin ohne ihr Wissen und Zutun die Pilzkontrolle eingeführt. Dabei habe die Fachstelle in guter Absicht, aber vorschnell gehandelt.

Zum einen sei die Baudirektion gar nicht für den Bereich von Lebensmittelkontrollen zuständig, sondern die Gesundheits- und Sozialdirektion. Zum anderen habe sich der Regierungsrat erst im vergangenen Juni im Zusammenhang mit einer Petition mit dem Thema befasst und die Wiedereinführung der Pilzkontrolle klar abgelehnt.

Der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Pilzkontrolle keine staatliche Aufgabe ist. Es liege in der Eigenverantwortung jedes einzelnen, sich über die Giftigkeit von Pilzen zu informieren. Er habe die Verwaltung damit beauftragt, Informationen über Pilze und das Pilzsammeln auf der Website aufzuschalten. Voraussichtlich im Herbst werde die Petition zur Wiedereinführung der Pilzkontrolle auch im Landrat behandelt. Je nach Ausgang der Diskussionen werde das Thema allenfalls wieder aktuell.

Der ganze Vorgang sei für sie nur schwer nachvollziehbar, räumt die Baudirektorin ein. «Ich bedaure es sehr, wenn der Kanton durch dieses widersprüchliche Verhalten für Verwirrung gesorgt hat. Ich bin überzeugt, dass es die beteiligten Stellen gut gemeint und sie grundsätzlich in guter Absicht gehandelt haben. Für mich war daher wichtig, so rasch wie möglich Klarheit zu schaffen.»

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