Die Luzerner Bevölkerung hat entschieden – und so wird Tatsache, wogegen sich das Luzerner Kantonsspital (Luks) einst gesträubt hatte. Das neue Spitalgesetz verpflichtet das Luks dazu, an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine Grund- und Notfallversorgung anzubieten. Gemeint sind damit die Fachbereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege sowie eine 24/7-Notfallstation. Wollen Spitalführung und Regierung davon abweichen, müssen sie zuerst das Parlament konsultieren.
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