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Gericht Zug
Bipolare Störung: Zwangseinweisung in Klinik war unverhältnismässig
Nach einem eskalierten Familienstreit zwangseingewiesen – und schnell wieder frei. Das Verwaltungsgericht Zug hat die fürsorgerische Unterbringung eines 41-jährigen Mannes mit bipolarer Störung aufgehoben.
Nach einem eskalierten häuslichen Streit ist ein Mann in die Klinik Zugersee in Oberwil mit fürsorgerischer Unterbringung zwangseingewiesen worden. Der Mann hat beim Zuger Verwaltungsgericht umgehend Beschwerde eingereicht gegen diese Massnahme. Und er hat Recht bekommen.