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Strafbefehl
Ferien statt Schule: Baarer Eltern müssen über 1000 Franken Strafe zahlen – wie oft kommt das vor im Kanton Zug?
Mit der Krankmeldung ihrer drei Kinder für eine Reise ins Ausland hat sich ein Ehepaar aus Baar der Widerhandlung gegen das Schulgesetz schuldig gemacht. Eine Umfrage in den Zuger Gemeinden zeigt: Für rechtliche Schritte braucht es einiges.
Wer seine Kinder vom Unterricht fernhält, kann gebüsst werden.
Die drei Kinder für zwei Tage in der Schule krankmelden, um mit ihnen ein verlängertes Wochenende im Ausland zu verbringen: «Wieso nicht?», dachte sich wohl ein Elternpaar aus Baar und tat genau das. Nun wurde es von der Staatsanwaltschaft Zug der Widerhandlung gegen das Schulgesetz schuldig gesprochen.