Obwalden

Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige: Rund ein Viertel der Betriebe hält sich nicht an das Gesetz

Längst nicht alle Gastro- und Detailhandelsbetriebe im Kanton Obwalden halten sich an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Trotzdem ist das Resultat eine Verbesserung. 
In einem Viertel der Fälle wurde in Obwalden Alkohol an Jugendliche verkauft, die die Altersgrenze nicht erreicht haben. 
Foto: Bild: Volkmar Schulz/Keystone

Das Blaue Kreuz hat diesen Herbst im Kanton Obwalden Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Dies im Auftrag der Obwaldner Gemeinden und der Fachstelle Gesellschaftsfragen des kantonalen Sozialamts. Dabei wurde im Detailhandel und in Gastronomiebetrieben geprüft, ob die Verkaufs- und Abgabebestimmungen für Alkohol und Tabak eingehalten werden. Also, ob Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen und Tabak an unter 18-Jährige verkauft wurden.

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