notifications
Nidwalden

Verfahren gegen Obbürger Pfarrer eingestellt – Sekretärin zieht Strafanzeige zurück

Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hat das Verfahren gegen den Obbürger Pfarrer abgeschlossen. Der Pfarrer hat sich an einer Vergleichsverhandlung für den Versand eines Nacktbilds entschuldigt.
Die Kirche in Obbürgen.

(Bild: Nadia Schärli (22. September 2020))

Matthias Piazza

Knall auf Fall musste im September der Obbürger Pfarrer demissionieren. Dies, weil er der Pfarreisekretärin ein Penisfoto geschickt hat. Die Frau, welche mit dem Kirchenratspräsidenten verheiratet ist, meldete den Fall den Vorgesetzten und reichte Anzeige gegen den Pfarrer ein.

Nun wird das Verfahren eingestellt, wie der zuständige Staatsanwalt Alexandre Vonwil gegenüber unserer Zeitung erklärt. An einer Vergleichsverhandlung beim Staatsanwalt entschuldigte sich der Priester vergangene Woche für das Foto bei der Frau und erklärte, dass er ihr das Bild versehentlich geschickt habe. Auch täten ihm all die negativen Gefühle und Folgen leid, welche die Frau deshalb erlitten habe. Diese akzeptierte die Entschuldigung und zog die Strafanzeige zurück.

«Wir haben es in diesem Fall als sinnvoll erachtet, die beiden Parteien zu einer Vergleichsverhandlung vorzuladen. Die Parteien haben diesen Ball dankbar aufgenommen», erläutert Alexandre Vonwil. Der Weg der Aussprache mit Entschuldigung war offenbar der richtige. «Das Gespräch schien ihnen gutzutun. Der Pfarrer und die Sekretärin verliessen das Büro der Staatsanwaltschaft mit einer gewissen Erleichterung.»

Vergleichsverhandlung als gangbarer Weg

Ein Gespräch statt der Fortsetzung des Strafverfahrens: Gemäss Alexandre Vonwil ist dies seit der neuen Strafprozessordnung 2011 in Fällen möglich, in denen es wie im vorliegenden Fall um Delikte der sexuellen Belästigung und der Verbreitung von pornografischem Material an unvorbereitete Personen gehe.

Hätte die Sekretärin an ihrer Strafanzeige festgehalten, wäre es unter Umständen zu einem langwierigen Verfahren gekommen. Über einen möglichen Ausgang will sich Vonwil nicht äussern. Er hält jedoch fest, dass beide Tatbestände nur dann strafbar sind, wenn ein vorsätzliches Handeln vorliegt.

Gut einen Monat zuvor zog der Priester seine Gegenanzeige an die Sekretärin, den Kirchenratspräsidenten und die Vizepräsidentin zurück. Diese hatte er eingereicht, weil er sich wegen der Anschuldigungen in seiner Ehre verletzt gefühlt hatte.

Der Pfarrer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Auch Kirchenratspräsident Edi Scodeller und Monika Rebhan Blättler, Präsidentin der römisch-katholischen Landeskirche Nidwalden, waren nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Das Vorgehen der Kirchgemeinde Stansstad entspricht dem Schutzkonzept des Bistums Chur, das eine Nulltoleranz bei Sexualdelikten kennt. Darin heisst es, dass in jedem Fall Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstattet wird, wenn man Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhält, welche nach staatlichem Strafrecht von Amtes wegen zu verfolgen ist. Das Schutzkonzept ist eine Folge der dunklen Vergangenheit der Katholischen Kirche.

Professor für Kirchenrecht befürwortet das Vorgehen des Kirchenrates

Auch Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Uni Luzern, plädierte für ein entschiedenes Vorgehen der Kirche, wie er vor gut einem Monat gegenüber unserer Zeitung sagte. Das Versenden eines Bildes mit einem erigierten Penis sei eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. «Das darf kein Arbeitgeber zulassen.» Zu lange habe man in der Katholischen Kirche mutmasslichen Opfern nicht geglaubt und versucht, möglichst alles zu entschuldigen. Doch Barmherzigkeit sei in solchen Fällen nicht angebracht. «Man muss klare Grenzen ziehen, damit ein Rechtsbewusstsein entsteht. Sonst schafft man eine Welt, in der man Menschen sexuell belästigen darf.»

Dass der Kirchenrat das Arbeitsverhältnis mit dem Pfarrer auflöste, kann auch Gabriela Riemer-Kafka, emeritierte Professorin und Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Uni Luzern, nachvollziehen. In leichteren Fällen (pornografische E-Mails) sei eine fristlose Kündigung in der Regel nur im Wiederholungsfall nach einer vorherigen Verwarnung angebracht, sagte sie Ende Oktober gegenüber unserer Zeitung. Aber: «Da es sich hier um eine Person mit Vorbildfunktion handelt und die Kirche diesbezüglich ohnehin Probleme hat, könnte meines Erachtens ein strengerer Massstab auch vertretbar sein.»

Kommentare (0)