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Schnee

Vereiste Scheiben und eingeschränkte Sicht: Zuger Polizei stoppt mehrere «Iglufahrer»

Mit Schnee und Eis bedeckte Fahrzeuge werden schnell zum Verkehrsrisiko – dementsprechend zieht die Zuger Polizei am Freitag gleich drei Lenker aus dem Verkehr. Ihnen droht eine Busse.

Wer als «Iglufahrer» unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer: Hier etwa war die Sicht stark eingeschränkt.
Bild: Bild: Zuger Polizei

Ihr Name klingt witzig, doch sie sind alles andere als harmlos: Die Rede ist von sogenannten «Iglufahrern». Davon zog die Zuger Polizei am Freitagmorgen gleich drei aus dem Verkehr, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Bei «Iglufahrern» handelt es sich um Verkehrsteilnehmer, die mit vereisten Scheiben unterwegs sind.

Zwei der fehlbaren Lenker hatten dabei gemäss Polizei ihre Frontscheibe «nur ungenügend freigekratzt» – der dritte fuhr gar mit einer komplett vereisten Frontscheibe. Das Gefährliche daran: Die Sicht war in allen Fällen stark eingeschränkt.

Auch dieser Lenker war mit einer ungenügend gesäuberten Frontscheibe unterwegs.
Bild: Bild: Zuger Polizei

Es drohen hohe Bussen

«Iglufahrer» gefährden somit nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fussgänger und Velofahrer. Wer als «Iglufahrer» unterwegs, muss nebst einer Anzeige denn auch mit einem Ausweisentzug rechnen. Zudem können hohe Bussen drohen. Dementsprechend müssen sich die Lenker im Alter von 28, 40 und 62 Jahren nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten, wie die Zuger Polizei schreibt.

Die Zuger Polizei appelliert nun an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden.
Bild: Bild: Zuger Polizei

Sie ruft auf, sich Zeit für das Scheibenkratzen bei Minustemperaturen zu nehmen – selbst wenn dieses «unangenehm sein kann». So müssen Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Fahrzeugdach darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Erst wenn das Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis befreit wurde und die Scheiben nicht mehr angelaufen sind, darf schliesslich losgefahren werden. (lga)

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