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Zug

Vereidigung der Zuger Richter

Am Montagmorgen wurden im Obergericht unter anderen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter vereidigt. Dies sei nicht nur ein zeremonieller Akt, wie der Zuger Obergerichtspräsident betont.
Friedensrichter, deren Stellvertreter, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts sowie Gerichtsschreiber schwören und geloben bei der Vereidigung für die Amtsperiode 2019 bis 2024 im Obergericht in Zug. (Bild: Charly Keiser (7. Januar 2019))

Charly Keiser

Anders als in einigen anderen Kantonen sind die Friedensrichterämter im Kanton Zug nicht zentralisiert worden und noch immer in allen Gemeinden vorhanden. «Bewusst und gewollt», wie Obergerichtspräsident Felix Ulrich nach der Vereidigung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie deren Stellvertreter erklärte. «Wir haben uns in Zug gegen eine Zentralisierung und Professionalisierung ausgesprochen, weil die Ämter in den Gemeinden bei den Einwohnerinnen und Einwohnern beliebt und geachtet sind.»

Der Grund für die Vereidigung vom Montag um 8.45 Uhr steht im Gerichtsorganisationsgesetz des Kantons Zug, wonach die vom Volk gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder der Justizbehörden bei Amtsantritt den Amtseid oder das Amtsgelöbnis zu leisten haben. Und zwar nach der gleichen Formel, wie die Mitglieder des Kantonsrates. Ulrich betonte: «Wir sind Teil der Justiz, der dritten Staatsgewalt.» Frieden, Wohlstand, Sicherheit. Dies alles sei direkt von einem funktionierenden und glaubwürdigen Rechtsstaat abhängig: «Das ist tatsächlich nicht zu hoch gegriffen.»

Die Pflicht, den Amtseid oder das Amtsgelöbnis abzulegen, stehe im Zusammenhang mit den Kompetenzen, die ihnen als vom Volk gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträgern übertragen worden seien, führte Ulrich weiter aus: «Die Vereidigung auf eine gewissenhafte Pflichterfüllung ist also nicht nur eine gesetzliche Vorgabe oder ein zeremonieller Akt. Sie ist auch eine moralische Verpflichtung.» Dabei handle es sich um eine so bedeutende Verpflichtung, dass eine Verweigerung des Amtseides oder des Amtsgelöbnisses den Verzicht auf das Amt beziehungsweise das sofortige Erlöschen des Mandates bedeute.

Hohe Quote an Erledigungen

Wie in den Rechenschaftsberichten des Obergerichts der letzten Jahre zudem nachzulesen sei, hätten die Friedensrichterämter des Kantons Zug zwischen 43 und 49 Prozent aller zivilrechtlichen Streitigkeiten niederschwellig und abschliessend erledigt, lobte Ulrich «seine» Kollegen: «Also, dieser hohe Prozentsatz aller zivilrechtlichen Klagen ist von den Friedensrichterämtern durch Vergleich, Rückzug oder Anerkennung definitiv erledigt worden», präzisierte er.

Im Anschluss an die Vereidigung genossen die Teilnehmer den offerierten «Café-Riche» des Obergerichts. Und um 10.45 Uhr hielt der Verband zugerischer Friedensrichter und Stellvertreter im Hotel Restaurant Schiff in Unterägeri unter dem Vorsitz des Verbandspräsidenten Markus Ambühl seine diesjährige Generalversammlung ab.

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