«Der Amtsbericht soll es dem Kantonsrat ermöglichen, seine Oberaufsicht wirksam wahrzunehmen.» So lautet der zweite Satz im Amtsbericht über die Obwaldner Rechtspflege, der an der Kantonsratssitzung vom 22. Mai auf der Traktandenliste steht. Liest man ihn, dann darf man gespannt sein auf diese Sitzung und wie das Parlament und seine Rechtspflegekommission diese Aufsicht «wirksam» wahrnehmen. Schon im Amtsbericht vor einem Jahr lagen nämlich teilweise die gleichen Probleme auf dem Tisch.
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