Ans höchste Schweizer Gericht hat sich der Vater einer Urner Kollegi-Schülerin schliesslich gewandt, weil er für den Lehrer seiner Tochter eine Bestrafung wegen Nötigung und einfacher Körperverletzung verlangte. Der Grund: Die Tochter habe gegen ihren Willen ein vom Lehrer verfasstes Dokument mit dem Titel «Regeln für den Unterricht» unterschreiben müssen.
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